Alle Gliederungen ans Netz!

5. September 2013

Antragsteller: Bundessprecherinnen- und Bundessprecherkreis

Mai-Juni 2008

Der Bundeskongress möge beschließen:

Alle Organisationsgliederungen (Länder wie Kreisvereinigungen) werden aufgefordert, sich einen Internetauftritt zuzulegen. Der Bundesausschuss macht allen Organisationsgliederungen das Angebot, die technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für einen eigenen Internetauftritt zu schaffen.

Es sollten Subdomains in der Form xy.vvn-bda.de bevorzugt werden.

Begründung:

Internetseiten sind ein zentrales und unverzichtbares Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Sie sind aufgrund technischen Fortschritts sehr einfach zu bedienen und können problemlos zentral von der Bundesorganisation bereitgestellt werden. Wer ein Flugblatt oder eine Einladung schreiben kann, kann auch eine Homepage bedienen. Die entstehenden Kosten sind gering im Vergleich zu Printmedien und vor allem im Vergleich zum erreichbaren Öffentlichkeitseffekt.