Alle sind verdächtig!

geschrieben von Sophia Katz

5. September 2013

Mit Terrorhysterie sollen Grundrechte beseitigt werden

Nov.-Dez. 2007

Heimlich will das BKA Computer durchstöbern, heimlich still und leise. Man würde den ungebetenen Besuch auf der Festplatte gar nicht bemerken, warum also sollte er einen stören? Schließlich hat man auch nichts zu verbergen, man ist ja kein Verbrecher und schon gar kein Terrorist. So mag sich manch einer trösten, der nicht wahrhaben will, was hier vom Bundesinnenministerium geplant wird: Ein weiterer Schritt zum totalen Überwachungsstaat. »Datenschutz ist Täterschutz« – mit diesem Slogan diskreditierte Schäuble noch vor kurzem den sowohl grundgesetzlich als auch durch die Menschenrechtskonvention garantierten Schutz privater Daten. Absurderweise erklärte er damit jeden für verdächtig, der sich lediglich auf die Wahrnehmung seiner Grundrechte beruft.

Zum Beispiel auf Artikel 1 des Grundgesetzes, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes der so genannten Ewigkeitsklausel unterliegt. Dennoch meinen manche, der Abbau bürgerlicher Freiheitsrechte sei der Preis, der für die Sicherheit bezahlt werden müsse.

Doch die Vergangenheit lehrt: 1933 haben die Nazis die Daten der politischen Polizei aus der Weimarer Zeit benutzt, um nach dem Reichstagsbrand Tausende von Oppositionellen aus dem Weg zu räumen. Der Schutz persönlicher Daten vor dem Zugriff des Staates erhält im Kontext dieser historischen Erfahrung eine besondere Bedeutung. Wer kann garantieren, dass staatlich erhobene private Informationen nicht zu ganz anderen Zwecken genutzt werden, wenn die Logik der Überwachung heute bereits auf die Gleichung: Andersdenkender = Verdächtiger = Krimineller = Terrorist hinausläuft?