Blockaden anerkennen!

geschrieben von Peter Dreyling

5. September 2013

Kriminalisierungsversuche sind anachronistisch

Mai-Juni 2010

Nazigegner haben am 13. Februar in Dresden die Wiederholung des bis dahin größten Neonazi-Aufmarsches durch entschlossenes gewaltfreies Blockieren der Straßen und Plätze, auf denen die Neonazis agieren wollten, verhindert. Die Blockade-Aktionen fanden weitgehende Unterstützung aus allen Teilen der Gesellschaft; vor allem aber fanden sie neben dem großen Bündnis der Aufrufer und Organisatoren ausreichend aktive Teilnehmer, denn die Zahl der Blockierer spielt eine große Rolle.

Doch statt die zivilgesellschaftliche Leistung der Verhinderung des Nazimarsches zu würdigen, setzen die Verantwortlichen von Justiz und Polizei in Sachsen – und nicht nur dort! – eifrig ihre Versuche fort, Blockierer und solche, die zur Blockade aufgerufen haben, mit Ermittlungsverfahren und Strafandrohungen zu überziehen. Ähnliches wird in Nordrhein-Westfalen gegen Nazigegner, die zu Blockaden von Naziaufmärschen auffordern, praktiziert.

Wie deplatziert und anachronistisch die Versuche sind, Blockaden gegen Neonaziaufmärsche weiterhin zu kriminalisieren, zeigt die große politische Breite derjenigen, die in Berlin im Vorfeld der provokativen Neonazi-Aufmärsche am 1. Mai über alle Partei- und anderen Grenzen hinweg die Aufforderung unterstützten, sich »durch Aktionen des zivilen Ungehorsams mit Massenblockaden den Nazis entgegen(zu)stellen und sie (zu) stoppen«. Darunter finden sich die Namen von Frank Bsirske, Oskar Lafontaine, Walter Momper, Andrea Nahles, Claudia Roth und Wolfgang Thierse.

Blockaden, die sich gegen neofaschistische Umtriebe richten, sind politisch legitim. Sie entsprechen der antifaschistischen Grundhaltung unseres Grundgesetzes. Das sollten Polizei und Justiz endlich anerkennen.