Blüten der Behinderung

geschrieben von P.C.Walther

5. September 2013

Was Behörden, Polizei und Justiz so fertigbringen

Sept.-Okt. 2010

Eine fast schon übliche Methode der Diffamierung und Kriminalisierung von Nazigegnern ist ihre Etikettierung als »Linksextremisten«, womit Nazigegner mit Nazis (»Rechtsextremisten«) nicht nur gleichgesetzt, sondern Nazis und Nazismus verharmlost werden. Eine kaum noch zu übertreffende Variante dieser Gleichsetzung lieferte der Anwalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz, also gewissermaßen ein Regierungs-Anwalt, vor dem Bundesverwaltungsgericht, als er dort die Linkspartei, deren Antifaschismus außer jedem Zweifel steht, mit der Entwicklung der faschistischen -NSDAP in der Weimarer Zeit verglich.

Doch es geht noch ärger. Was bislang kaum jemand für möglich gehalten hätte, vollbrachte im August das Verwaltungsgericht Hannover: Es hob das behördliche Verbot eines Neonaziaufmarsches auf, bestätigte aber gleichzeitig das Verbot einer Gegendemonstration, die vom DGB angemeldet worden war. Entscheidend sei dabei, erklärte das Gericht, dass zur DGB-Protestaktion »mehr gewalttätiges Potential« zu erwarten sei als bei den Neonazis. Mit anderen Worten: Die Neonazis wurden für friedlich erklärt und durften marschieren, während die vom DGB angeführte Protestaktion verboten bleiben sollte. Erst das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kippte kurzfristig – nach heftigen Protesten in der Öffentlichkeit – das Verbot der DGB-Aktion, verband deren Genehmigung allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Polizeiliche Verbote von Anti-Nazi-Aktionen wie jüngst in Dortmund zeigen, dass solche Vorgänge kein Einzelfall sind.

Oft werden Anti-Nazi-Aktionen auch behindert und unterbunden durch die gewaltsame Räumung von Straßen und Plätzen für Naziaufmärsche. Ganze Stadtviertel werden abgesperrt, massiver Polizeischutz für eben diese Neonazis endet gelegentlich sogar mit dem zur Verfügung stellen von Transportmitteln für Nazis.

Und immer wieder gibt es Versuche, antifaschistische Aktionen, insbesondere die Aufforderung zu Blockaden, zu kriminalisieren. So wurde – nach den Beispielen in Dresden und Berlin (Ramelow, Thierse u.a.) auch der Linken-MdB Niema Movassat mit einer Strafandrohung belegt, weil er zum Blockieren von Neonazi-Aufmärschen aufgerufen habe.

Statt mit solchem Verhalten in den Geruch der Unterstützung von Naziaktivitäten zu geraten, sollten Polizei und Justiz ihre Aufgaben im Schutz und der Sicherung der Demokratie sehen. Dazu gehörte dann die Unterstützung, nicht die Behinderung von Nazigegnern; denn sie verteidigen aktiv die Demokratie.