Die Datenspur von Dresden

geschrieben von Janka Kluge

5. September 2013

Überwachungsstaat in neuen Dimensionen

Juli-Aug. 2011

Seit Mitte Juni wird in der Bundesrepublik über einen neuen Datenskandal diskutiert. Nach den Demonstrationen und Blockaden des Naziaufmarsches letzten Februar in Dresden hat ein Staatsanwalt die Herausgabe aller gespeicherten Handydaten beantragt. Begründet wurde dieser Antrag mit 23 schweren Fällen von Landfriedensbruch. Weil auch der Staatsanwaltschaft klar ist, dass Landfriedensbruch nicht die erforderliche schwere Straftat nach § 100 g der Strafprozessordnung darstellt, schieben die Staatsanwälte den § 129 hinterher. Dieser regelt die Ermittlung bei sogenanntem Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es sind zwei Ebenen, die sich hier auftun. Da sind zum einen über 1 Million Handydaten, die in ganz Dresden gespeichert wurden. Bei der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung verlangt die CDU, entsprechend europäischem Recht, dass die Daten ein halbes Jahr gespeichert werden müssen. Argumentiert wird mit der Terrorgefahr, mit Kinderschändern, oder schweren Verbrechen, die angeblich nur so erfolgreich bekämpft werden können. Wenn die Staatsanwaltschaft hinter geplanten Aktionen von Antifaschisten die »Bildung einer kriminellen Vereinigung« vermutet, ist die gesamte antifaschistische Bewegung gemeint. Es geht nicht, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, um »23 Fälle schweren Landfriedensbruches«, sondern um die Angst der Herrschenden, dass auch in Deutschland Millionen Menschen gegen die Regierung und ihre Politik auf die Straße gehen könnten. Die Forderung, das Grundgesetz zu ändern, um die Bundeswehr im Innern bei großen Demonstrationen einsetzen zu können, geht in die gleiche Richtung wie die Ankündigung des sächsischen Ministerpräsidenten Tillich, dass Sachsen mit einer Bundesratsinitiative klären lassen will was »eine schwere Straftat« ist. Schließlich kann nicht bei jeder Aktion gegen Naziaufmärsche der § 129 aus der Tasche gezogen werden.