Durchaus sinnvoll

geschrieben von P.C.Walther

5. September 2013

Verbote entziehen den Neonazis die Möglichkeiten des legalen
Auftretens

Nov.-Dez. 2011

Nach dem Verbot des bis dahin größten Neonazi-Vereins, der »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene« (HNG) – siehe die Meldungen auf Seite 10 – hieß es in einer großen Tageszeitung, dieses Verbot, wie auch die vorangegangenen Verbote von Neonazi-Organisationen wie z.B. das der »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ), sei gewiss durchaus zweckmäßig, aber wohl »ohne Wirkung«. Wenn man einen Verein verbiete, erhebe sich woanders ein neuer.

Doch ganz so trifft das nicht zu. Ein Verbot nimmt der Organisation erst einmal die Möglichkeit und auch die Mittel, ihre Hetze und ihre mehr oder minder deutlichen Aufforderungen und Wegbereitungen zur Gewalt und zur Beseitigung der Demokratie (NPD-Slogan: »Die Demokraten führen das deutsche Volk in den Untergang«) legal fortzusetzen.

Verbotsverfügungen untersagen ausdrücklich die Fortführung in Ersatz- und anderen Organisationen.Das muss allerdings immer auch durchgesetzt werden!

Verbote unterstreichen die Strafbarkeit von Naziaktivitäten. Sie sind deshalb durchaus richtig und sinnvoll. Noch wichtiger und notwendiger ist allerdings ein Verbotsverfahren gegen die derzeitige Kern- und Mutterorganisation aller Neonazis: die NPD. Was das Verbot der HNG begründet, gilt erst recht für die NPD.

Natürlich können Verbote den politischen und geistigen Kampf gegen Naziideologien und deren Wegbereitungen nicht ersetzen. Aber sie entziehen den Neonazis die Mittel (darunter vor allem auch die Steuergelder!) und Möglichkeiten eines legalen Auftretens. Das ist schon die »halbe Miete« im Kampf gegen den Neofaschismus.