Ein Gesetz muss her?

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Bundesregierung arbeitet weiter an einem »staatsoffiziellen«
Geschichtsbild

Nov.-Dez. 2008

Die Lösung des deutschen Problems »Flucht und Vertreibung« und ein endliches Ende der Diskussionen und Auseinandersetzungen zum Thema soll nun auf »deutsche Art« endgültig geschehen – durch den Entwurf einer Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag. Bis Ende dieser Legislaturperiode will die Regierung für diese wichtige Festlegung im Koalitionsvertrag noch eine Regelung schaffen. Dazu gehört der Auftrag, »im Geiste der Versöhnung in Berlin ein sichtbares Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.«

Der Umsetzung dieser Verabredung dient die Konzeption, die die Bundesregierung am 19. März 2008 beschlossen hat. Darin sieht sie die Schaffung »einer auf die Erinnerung, auf das Gedenken an Flucht und Vertreibung gerichteten Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin vor, die in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung und in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) errichtet wird.«

Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen, die Erinnerung und das Geschehen an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wach zu halten, die junge Generation an das Thema heranzuführen und die aktuelle Dimension der Thematik zu erhalten. Dazu wird ein Stiftungsrat, bestehend aus 13 Mitgliedern benannt. Ihm sollen auch drei Mitglieder aus dem »Bund der Vertriebenen e. V.« angehören. Gerade jene Organisation, die die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik mit ihrer Unversöhnlichkeit jahrzehntelang vergiftet hat. Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, den revanchistischen Bestrebungen der Vertriebenenverbände und vor allem der »Sudetendeutschen Landsmannschaft« eine endgültige Absage zu erteilen. Doch dazu konnte sich noch keine Bundesregierung durchringen. Die Verursacher von Krieg und damit auch von Verreibungen werden weiter nicht benannt. Der Überfall Deutschlands auf Polen und die Sowjetunion spielt keine Rolle. Opfer von Vertreibungen sind offenbar nur Deutsche. Das Wort »Versöhnung« ist der Deckel der Bosheit zur Verfälschung von Geschichte.

Vorschläge der polnischen Regierung Tusk für einen Erinnerungsort gegen Krieg und Vertreibung blieben ebenso unberücksichtigt wie die tschechische Anregung, im »Dreiländereck« ein Begegnungszentrum zur Aufarbeitung der Geschichte einzurichten. Im Gesetzentwurf ist offenbar der Ort sehr wichtig: Berlin, auf dem auch die BdV-Vorsitzende Steinbach ständig insistierte. Ungeachtet dessen, dass Berlin der Ort ist, an dem die mörderischen Vertreibungen geplant und betrieben wurden.

In der Ausstellung »Gezwungene Wege – Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts« im Prinzenpalais unter den Linden wurde von den Vertriebenenverbänden eindeutig pointiert: »Die Hauptursache für die Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten war die durch Stalin betriebene und von den Westalliierten und von der polnischen Regierung akzeptierte Westverschiebung Polens an die Oder-Neiße-Grenze.«

Ohne Illusionen dürfen wir also auf die weiteren Debatten im Deutschen Bundestag gespannt sein. Mit dem »sichtbaren Zeichen gegen Flucht und Vertreibung« soll das staatsoffizielle Geschichtsbild ebenso zementiert werden, wie mit dem bereits vorgelegten Gesetzesentwurf über die Gedenkstätten.