Erfolgreiche Proteste

geschrieben von Christian Rethlaw

5. September 2013

Keine Verschärfung bei Gemeinnützigkeit – Teilentschärfung
bei Extremismusklausel

Nov.-Dez. 2012

In zwei Fällen haben Proteste Teilerfolge erzielt: Die beabsichtigte Verschärfung der steuerlichen Abgabenordnung, mit der künftig die Verfassungsschutz-Geheimdienste allein über die Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Vereine bestimmen sollten, ist vom Tisch.

Über 180 Organisationen und Initiativen – darunter auch die VVN-BdA – hatten sich mit Protesten, Aktionen und einem Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten gegen das Vorhaben gewandt, dass allein die Nennung einer Organisation oder Gruppierung in irgendeinem Verfassungsschutzbericht zur Aberkennung bzw. Nichtzuerkennung der Gemeinnützigkeit führen sollte und dass dagegen kein Widerspruch bei der Finanzbehörde mehr möglich sein sollte.

Die Proteste erreichten, dass auf dieses Vorhaben verzichtet wurde. Geblieben ist die einst mit »Extremismusbekämpfung« begründete Regelung, dass eine Etikettierung als »extremistisch« in einem VS-Bericht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann. Bei Widerspruch der Betroffenen entscheidet dann jedoch die zuständige Finanzbehörde oder deren Aufsicht. In vielen Fällen kam es dann zu einer anderen Entscheidung.

Dass der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz mit seinen Etikettierungen überhaupt maßgebenden Einfluss nimmt, veranlasste die Autoren und Unterstützer der Proteste, die generelle Streichung des entsprechenden Passus der Abgabenordnung zu fordern. Diese Forderung bleibt. Das mindert nicht den Erfolg, die geplante Verschärfung verhindert zu haben.

Das gleiche gilt für die ebenfalls durch massive Proteste erreichte Teil-Entschärfung der so genannten Extremismusklausel.

Bekanntlich werden alle Organisationen und Initiativen, die für ihre Arbeit und Projekte Unterstützung beantragen, gezwungen, eine »Demokratieerklärung« zu unterzeichnen. Darin wird nicht nur ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Zielen des Grundgesetzes verlangt, sondern darüber hinaus die Verpflichtung, u. a. durch Inanspruchnahme des Verfassungsschutzes (!) »dafür Sorge zu tragen«, dass auch alle Partner und Beteiligten unter eine solche Verpflichtung fallen. Es dürfe nicht zum »Anschein« kommen, »dass eine(r) Unterstützung extremistischer Strukturen …Vorschub geleistet wird«.

Nach zahlreichen Protesten gegen dieses Verlangen ist dieser Teil der Klausel gestrichen worden. Auch hier bleibt die Forderung nach genereller Abschaffung der Extremismusklausel bestehen.