Meldungen

geschrieben von Zusammengestellt von P. C. Walther

5. September 2013

Sept.-Okt. 2006

Mindestens jeder dritte hochrangige Funktionär der Vertriebenenverbände („über ein Drittel“) in den ersten drei Jahrzehnten ihrer Tätigkeit war ­NSDAP-Mitglied, Nazi oder gar SS-Führer, darunter mehrere Vizepräsidenten und Generalsekretäre. Das geht aus einer Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hervor.

Im Monat Mai ist die Zahl der rechtsextremen und rassistischen Straftaten nach Auskunft der Bundesregierung gegenüber dem Vormonat von 814 auf 1.177 erneut gestiegen. Darunter fallen 88 Gewalttaten.

Von Januar bis Ende April wurden bundesweit 3.489 Straftaten von Neonazis und Rassisten registriert. Das sind über 400 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahlen ergeben sich aus den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion.

Neonazis greifen zunehmend die regierungspolitik-offiziellen Darstellungen von angeblichem „Linksextremismus“ und die oft pauschale Diffamierung von Nazigegnern als „Linksextremisten“ auf, um ihrerseits Aktionen gegen Nazigegner und Linke zu propagieren und durchzuführen.

Im sächsischen Rosswein rief die NPD-Jugendorganisation zu einer Demonstration unter dem Motto „Linke Gewalt ächten!“ auf. Auf der Homepage der NPD-Jugend wurde von Vorbereitungen für eine „Kampagne gegen Linksextremismus“ berichtet.

Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes gab es im vergangenen Jahr 316 Gewalttaten „gegen Linksextremisten“, wie behördlicherseits die Gewalttaten von Neonazis gegen Nazigegner genannt werden.

Unterstützung erhielten Neonazis erneut durch Gerichtsurteile. In Karlsruhe erklärte das Verwaltungsgericht, die „bloße Befürchtung“, dass bei einer Kundgebung rechtsextremes Gedankengut verbreitet werde, rechtfertige kein Demonstrationsverbot.

In Lüneburg gab das Verwaltungsgericht der Klage eines Rechtsextremisten statt. Er hatte sich gegen polizeiliche Zugangskontrollen und Platzverweise bei einem Skinhead-Konzert gewandt, das als „Geburtstagsfeier“ deklariert worden war. 115 der rund 200 Teilnehmer waren als Rechtsextremisten polizeibekannt. Dennoch erklärte das Gericht, die Zugangsbehinderung sei rechtswidrig gewesen. Der niedersächsische Innenminister kündigte Rechtsmittel gegen das „sehr negative Urteil“ an und erklärte, die Polizei habe auch künftig gegen solche Skinhead-Konzerte vorzugehen.

Der Zentralrat der Sinti und Roma weist in einer Dokumentation auf über 500 Presseveröffentlichungen hin, in denen Beschuldigte als Sinti und Roma oder mit synonymen Begriffen bezeichnet werden, obwohl der Sachverhalt solche Bezeichnungen nicht erfordert. In über 90 Prozent der Fälle hätten Polizei oder andere Behörden diese Kennzeichnung veranlasst. Das schüre den Rassismus, urteilte der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, und forderte ein entsprechendes Diskriminierungsverbot für Behörden und Presse.

Gegen den Kauf eines Innenstadt-Hotels in Delmenhorst (Niedersachsen) durch Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger wenden sich mehrere Aktionen von Delmenhorster Bürgern. Eine Bürgerinitiative sammelt Geld, um den Kauf des Hotels durch die Stadt zu ermöglichen. Rechtsextremismus-Experten betonen jedoch, dass zur Verhinderung von Neonazi-Tagungsstätten politische Lösungen notwendig sind. Mit Kaufwettbewerben, möglicherweise noch zu horrenden Preisen, sei das nicht möglich. In den vergangenen sechs Jahren wurden bundesweit bereits mehr als 50 Immobilienkäufe durch Neonazis registriert.

„Die rechtsextreme Szene erhält nach Experten-Einschätzung durch einschlägige Musik ungeahnten Zulauf“, heißt es in einer dpa-Meldung. Der sogenannte Rechtsrock sei „eine regelrechte Einstiegsdroge“, erklärte Alfred Janzik von der bayerischen Polizei. Im ersten Quartal dieses Jahres fanden nach Regierungsangaben über 40 rechtsextreme Skinheadkonzerte mit weit über 6.000 Teilnehmern statt. Das sind im Durchschnitt wöchentlich drei Konzerte.

Auch ehemalige SS-Wachleute des KZ Auschwitz-Birkenau können Anspruch auf eine Kriegsopfer-Rente haben. Das erklärte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es gab damit der Klage eines heute 83-jährigen ehemaligen KZ-Aufsehers statt.