Nazigegner kriminalisiert

geschrieben von P.C.Walther

5. September 2013

Was wird wann und wo als »Straftat« gewertet

Mai-Juni 2008

Der jährliche Bericht des Bundesinnenministers über die »politisch motivierte Kriminalität« verzeichnet für 2007 einen leichten Rückgang rechter Straftaten um 2,9 Prozent also ein Stehenbleiben auf hohem Niveau , jedoch einen »Anstieg »linksmotivierter Straftaten« um 9,4 Prozent. Einige Medien hoben das besonders hervor. Dabei blieben die absoluten Zahlen meistens unerwähnt: Die rechten Straftaten umfassen mit 17.607 das Dreifache dessen (5.866),was behördlicherseits Linken zugeschrieben wird.

Viel wesentlicher aber ist, was überhaupt als »Straftat« gilt. Nach innenministerieller Erläuterung waren dies »vor allem politisch herausragende Ereignisse wie der G8-Gipfel in Heiligendamm«, die »Anlass für linksextremistische Aktivitäten« gewesen seien. Hier werden also Protest- und Zuwiderhandlungen z. B. gegen oft willkürliche Verbots- und Polizeimaßnahmen zu Straftaten erklärt.

Noch gravierender aber ist die zweite innenministerielle Erklärung: Da heißt es, es handele sich daneben um das »Straftatenaufkommen im Rahmen von Auseinandersetzungen mit dem rechten Spektrum«. Mit anderen Worten: Hier werden die Versuche, Nazis den Weg zu versperren, als Straftat gewertet. Protest und Widerstand gegen Nazis werden so kriminalisiert.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Steine oder Flaschenwürfe, gar Brandsätze oder ähnliches sind keine Mittel des politischen Protestes, auch nicht gegen Nazis. Ganz anders jedoch ist es zu bewerten, wenn Nazigegner sich zusammenfinden, um Nazis keinen Platz zu lassen. Dazu gibt es mitunter sogar entsprechende Aufrufe von Politikern. Die sollten dann allerdings auch dafür sorgen, dass die Kriminalisierung von Nazigegnern unterbleibt.