Rechtsstaatliche Justiz

geschrieben von Dr. Ulrich Rabe, Dierhagen

5. September 2013

Juli-Aug. 2011

Im ND vom 25.Mai erschien ein Artikel von Hans Canjé über die Kinder vom Bullenhuser Damm. Ich möchte zu diesem Thema eine weitere Information geben.

Der zuständige Staatsanwalt, Dr. Herbert Münzberg, beurteilte das Verbrechen an den Kindern als Mord, der »heimtückisch« und aus »niedrigen Beweggründen« geschehen sei, nicht aber als »grausam«, denn: »über die Vernichtung ihres Lebens hinaus sei ihnen kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten insbesondere nicht besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden.«

1990 wurde Helmuth Münzberg zum »Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg- Vorpommern« nach Schwerin entsandt und dort Stellvertretender Generalstaatsanwalt. Als Landesvorsitzender des Bundes der Antifaschisten protestierte ich dagegen bei Ministerpräsident Alfred Gomolka, CDU.

Dieser ließ mir mitteilen: »Zum Urteil Bullenhuser Damm muss darauf hingewiesen werden, dass den Kindern über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden sei.« Und eine Nachfrage bei der Hamburger Justiz habe ergeben, »dass es sich bei Herrn Dr. Münzberg um einen honorigen Herrn handelt.«

So lernte ich, was man als nicht honoriger Nazigegner von einer rechtsstaatlichen Justiz erwarten muss.