Risiko für die Demokratie

geschrieben von Martina Renner

5. September 2013

Zum Gesetzentwurf über die Auflösung des Verfassungsschutzes in
Thüringen

Juli-Aug. 2012

Die durch die Landesregierung eingesetzte sogenannte Schäfer-Kommission legte in ihrem Untersuchungsbericht eine Vielzahl von Verfehlungen der Sicherheitsbehörden offen – im Mittelpunkt der Thüringer Verfassungsschutz. Es scheint gesichert, dass dieser die Familie eines der neonazistischen Mörder vor Fahndungsmaßnahmen der Polizei warnte, vorliegende Erkenntnisse von V-Männern über die untergetauchten Neonazis nicht ausgewertet hat und einen der V-Männer auch vor Durchsuchungen der Polizei warnte.

Die Autorin legt Wert auf den Hinweis, dass dieser Artikel ein Gemeinschaftswerk von Mitarbeitern und Abgeordneten der Linksfraktion im Thüringer Landtag ist. Martina Renner ist deren innenpolitische Sprecherin. Sie ist auch Mitglied des Landesvorstands der Thüringer VVN-BdA

Als im November des vergangenen Jahres die Morde des rechtsterroristischen so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekannt geworden sind, stellte sich schnell die Frage nach der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Unvorstellbar war, dass drei Neonazis vor den Augen der Polizei abtauchen, über Jahre unerkannt in bürgerlicher Idylle leben und bundesweit Morde und Sprengstoffanschläge begehen konnten. Der Verdacht drängte sich auf, dass nicht nur die Polizei versagt habe, sondern der Thüringer Verfassungsschutz seine Hände aktiv mit im Spiel hatte. Zwar konnte bislang kein Beweis erbracht werden, dass einer der gesuchten Neonazis für den Verfassungsschutz arbeitete oder der Inlandsgeheimdienst das neonazistische Terrornetzwerk direkt unterstützte. Ein Vermerk eines damaligen Zielfahnders des Landeskriminalamtes über eine derartige Unterstützung durch den Verfassungsschutz bleibt aber auch weiterhin Ausdruck für das tiefe Misstrauen auch der Polizei gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz.

Die Diskussion über die Rolle des Verfassungsschutzes hat seither an Fahrt aufgenommen und die aktuelle Debatte bringt neue Argumente. Während im Thüringer Landtag CDU, SPD und auch Bündnis90/Die Grünen auf verbesserte parlamentarische Kontrolle setzen, die nach deren Auffassung aber immer noch unter den Kontrollrechten des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundes liegen sollen, erneuerte die Fraktion Die Linke die Forderung nach Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Nach Ansicht von SPD-Innenpolitiker Heiko Gentzel sei dies »ein Landesamt, um es mal vorsichtig zu sagen, was keiner so richtig liebt.«

Auch zum Schutz demokratisch garantierter Grundrechte dürfen diese nicht durch den Staat eingeschränkt werden. Der Schutz der in der Verfassung festgeschrieben Grundrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deren Kern ist es, Gefahren zu erkennen, öffentlich zu kommunizieren, Menschen aufzuklären und diese selbst zu befähigen, die ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten auch zu nutzen. Ein behördlich organisierter Geheimdienst vermag all dies nicht. Mit einem im März 2012 durch die Fraktion Die Linke dem Thüringer Landtag vorgelegten Gesetzentwurf soll nicht nur die Abschaffung des Verfassungsschutzes geregelt werden. Gleichzeitig soll die Errichtung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie in Thüringen erfolgen. Die bundesgesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit mit Behörden anderer Bundesländer wäre von dieser Stelle zu übernehmen, ohne dass sie dabei selbst über nachrichtendienstliche Befugnisse verfügt. Gesetzlich muss ausgeschlossen werden, dass Nachrichtendienste von der Informations- und Dokumentationsstelle sensible Daten erhalten oder die Informations- und Dokumentationsstelle selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene Daten erhält.

Eine Mehrheit im Thüringer Landtag aus den Fraktionen der CDU und der SPD hat diese Einschätzung nicht nur nicht geteilt, sondern es zudem verweigert, den Linke-Gesetz-Entwurf in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung auch mit Sachverständigen zu überweisen. Somit unterblieb eine ansonsten parlamentarisch übliche Anhörung. Die Linksfraktion lud daher selbst zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf und zur Diskussion zu der Frage »Wie viel und welchen Schutz brauchen in der Verfassung verankerte Grund- und Menschenrechte?« ein.

Gekommen waren seit Jahren engagierte Bürgerrechtler wie Wolf-Dieter Narr und Rolf Gössner, aber auch der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vom Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein e.V., der den Verfassungsschutz als »Risikotechnologie für die Demokratie und Grundrechte« bezeichnete.

Als besonders kritikwürdig wurde auf der Anhörung das verstärkte Engagement des Verfassungsschutzes bewertet, in Schulen durch Ausstellungen und Vorträge Teil politischer Bildung werden zu wollen, eine Aufgabe, die dem Verfassungsschutz weder übertragen ist, noch für die er die Kompetenz besitzt, weil sich emanzipatorische Bildung und nachrichtendienstliche Tätigkeit grundsätzlich ausschließen.

Zum Abschluss war man sich einig darüber, dass angesichts der Mehrheiten im Landtag der Gesetzentwurf keine Umsetzung erfahren und der Geheimdienst zumindest noch einige Jahre fortbestehen wird. Gerade deshalb werden die Debatten um den Verfassungsschutz, seinen grundrechtsgefährdenden Charakter, aber vor allem die Diskussionen um die notwendige zivilgesellschaftliche Gegenwehr gegen neonazistische Strukturen wie nationalistische und rassistische Einstellungen fortgeführt.