Sie sind verantwortlich!

5. September 2013

Sondernummer Feb. 2009

Die 17 Innenminister sind verantwortlich und entscheiden darüber, wie neofaschistische Parteien und Gruppen beobachtet werden. Sie können entscheiden, dass V-Männer abgeschaltet werden. Alle erklären immer wieder, dass die NPD eine »rechtsextremistische« und verfassungsfeindliche Partei ist. Trotzdem versperrt die Mehrheit von ihnen den Weg zu einem Verbotsverfahren, indem sie nicht tut, was das Bundesverfassungsgericht verlangt hat: V-Leute im Bundesvorstand und in den Landesvorständen der NPD abzuschalten. Aber es geht auch anders. Einige Innenminister aus verschiedenen Parteien haben die kriminellen V-Leute bereits abschalten lassen oder treten dafür ein, dass dies geschieht. Mit gutem Beispiel gehen voran die Innenminister der Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Wolfgang Schäuble, CDU:

»Die NPD ist eine antidemokratische, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. Sie erfüllt damit grundsätzlich die materiellen Voraussetzungen für ein Parteiverbot.«

Heribert Rech, CDU:

»Der Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich fürchte, das hilft uns nicht weiter. Alle demokratischen Parteien müssen die NPD politisch bekämpfen und besonders die jungen Leute über die Machenschaften dieser braunen Rattenfänger aufklären.«

Joachim Herrmann, CSU:

»Die Messerattacke auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl könnte Auswirkungen auf den Umgang der Politik mit der NPD haben.«

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte der Passauer Neuen Presse, dass zwar zuerst geklärt werden müsse, ob es sich definitiv um einen rechtsextremistischen Täter handele.

»Wenn es aber so ist, dann wird man in der Tat über ein Verbot der NPD neu nachdenken müssen«, wurde der CSU-Politiker zitiert.

Dr. Ehrhart Körting, SPD:

»Um zu wissen, was die NPD vorhat, brauche ich keine V-Leute in ihren Vorständen, denn die NPD trägt ja das, was sie verfassungsfeindlich propagiert, völlig offen zur Schau.«

Auch müsse man sich »einmal klarmachen, was das für Leute sind. Das sind ja nicht etwa Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die dort eingeschleust worden wären, sondern aktive NPD-Mitglieder, die sich für ihre Informationen vom Verfassungsschutz bezahlen lassen.«

Aus seiner Sicht verbiete es sich für einen Rechtsstaat, »mit Leuten zusammenzuarbeiten, die unseren Staat kaputtmachen wollen. Damit macht man sich schmutzig.«

Jörg Schönbohm, CDU:

»Ein NPD-Verbot ist kein Allheilmittel gegen den Rechtsextremismus.«

Ulrich Mäurer, SPD:

Beim Verfassungsgericht erneut ein NPD-Verbot zu beantragen, hält er nur bei klaren Erfolgsaussichten für sinnvoll. Sein Rezept: entweder die »äußerst schwierigen Verfahrenshindernisse« überwinden – oder sich auf eine andere Strategie als ein Verbot einigen.

Christoph Ahlhaus, CDU:

»Ein Verbotsverfahren kommt für mich nur dann in Betracht, wenn wir Aussicht auf Erfolg haben. Einem solchen Verfahren sind nach wie vor hohe Hürden auferlegt. Auch nach dem Attentat von Passau besteht die große Gefahr, dass wir Schiffbruch vor dem Bundesverfassungsgericht erleiden.«

Volker Bouffier, CDU:

»Mit Hessen gibt es keinen neuen NPD-Verbotsantrag. Ich sehe niemand zur Stunde, der das für sinnvoll hält. NPD-Verbotsantrag ist eine Ersatzhandlung, sie löst nicht wirklich was.«

Lorenz Caffier, CDU:

»Die NPD versucht ihre klar verfassungsfeindliche Ideologie über ihre Landtagsmitglieder und durch die Vernetzung mit den Kameradschaften in der Mitte der Gesellschaft breitzumachen.« … »Alle Demokraten sind aufgefordert, sich dagegen zu wehren. Ich glaube, mit einem Verbot würde diese Ideologie erst mal kaputt geschnitten.«

Die Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sei aus Sicht des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern gut. Die Erkenntnisse, die das Land über Meinungsträger der NPD wie etwa den Fraktionschef Udo Pastörs habe, würden die Ziele der NPD ganz klar darlegen. Ein Verbotsantrag sei deshalb der richtige Weg, sagte Caffier.

Uwe Schünemann, CDU:

»Ich halte ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Das Parteienprivileg setzt einem solchen Verbot sehr hohe verfassungsrechtliche Schranken. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass ein solches Verfahren mit hinreichender Erfolgsaussicht betrieben werden kann.«

Dr. Ingo Wolf, FDP:

Ein neues Verfahren sei »juristisch wenig erfolgversprechend, politisch gefährlich und könnte in einem Fiasko enden« wie das 2003 gescheiterte Verfahren, so Innenminister Wolf im Dezember.

Karl Peter Bruch, SPD:

»Bezüglich der NPD ist unumstritten, dass die inhaltliche Ausrichtung der Partei verfassungswidrig und somit verbotswürdig ist. Von daher wird die eingehende Prüfung der Chancen eines neuerlichen Verbotsverfahrens befürwortet.«

Klaus Meiser, CDU:

Keine öffentliche Stellungnahme

Dr. Albrecht Buttolo, CDU:

»Rechtsextremisten rütteln an den Grundpfeilern unseres Gemeinwesens. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Mitte unserer Gesellschaft breitmachen.«

Holger Hövelmann, SPD:

»In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus halte ich einen neuen Versuch zum Verbot der NPD für unbedingt geboten. Gegen eine Partei, die unsere Verfassung ernsthaft bedroht, müssen wir auch das Instrument des Parteienverbots nutzen. Natürlich wird ein Verbot das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten. Der Appell der Politik an die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zum Engagement gegen Rechts wirkt unglaubwürdig.«

Lothar Hay, SPD:

Er bedauerte, dass die Mehrheit der CDU-Innenminister sich weigere, zur Vorbereitung eines Verbotsantrags an einer Materialsammlung weitgehend offen erlangter Erkenntnisse mitzuarbeiten.

»Wir verpassen hier eine wichtige Chance, die Gemeinsamkeit und Entschlossenheit der Demokraten im Kampf gegen Extremisten sichtbar unter Beweis zu stellen«, sagte Hay. Die NPD sei eindeutig verfassungsfeindlich.

Manfred Scherer, CDU:

»Durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen besteht auch für Thüringen die Gefahr, dass Rechtsradikale in Kommunalparlamente einziehen. Diesen müssen wir energisch die Stirn bieten. Wir müssen denen klarmachen, dass wir keine Partei in unseren Parlamenten dulden, die den Holocaust leugnet und damit die Opfer verhöhnt. Wir wollen keine nationalistischen Antidemokraten, die das verbrecherische Naziregime und seine Taten heroisieren.«