Zusammenhangslos

geschrieben von Regina Girod

5. September 2013

Joachim Gauck vernebelte die Ursachen des Lichtenhagener Pogroms

Sept.-Okt. 2012

Es ist bekannt, dass die Polizei dieses Landes nur einschreitet, wenn sie entsprechende Befehle hat. Gaucks Frage hätte also heißen müssen: Wer hat damals diese Befehle aus welchem Grunde nicht erteilt?

Auf den ersten Blick enthielt die Rede des Bundespräsidenten in Rostock-Lichtenhagen eine Reihe richtiger Sätze. Zum Beispiel diese: »Es waren von Menschen gemachte, ganz besondere Umstände, in denen die Gewalt siegte. Die Zusammenstöße von Lichtenhagen kündigten sich monatelang an – sie waren nicht unvermeidlich.«. »Wo blieb die Staatsmacht, frage ich mich. Wo blieben ausreichend Polizeikräfte…?«. »Bis heute sind Asyl und Zuwanderung häufig Anlässe für Polemik und Panikmache geblieben. In den frühen 90er Jahren war von Flüchtlingsströmen, Zuwanderungswellen, Überflutung und dem ›vollen Boot Europa‹ die Rede.«

Dass aber diese Erscheinungen , denen bei Gauck etwas unerklärlich Schicksalhaftes anhaftete, einen inneren Zusammenhang besaßen, ja Ausdruck von etwas politisch Gewolltem waren, verschwieg der Redner ahnungsvoll. Die ganz besonderen Umstände etwa bestanden darin, dass die Behörden aus Rumänien geflüchtete Romafamilien zwangen, ohne jede Versorgung vor dem Sonnenblumenhaus zu kampieren. Ängste und Abwehr der Bewohner aus der Nachbarschaft wurden damit angeheizt. Von Flüchtlingsströmen und vollen Booten redeten Medien und Politiker in den Jahren 92/93 unablässig – sie bereiteten damit den Boden für die Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl vor.

Am Schluss seiner Rede gipfelte die scheinbare Ahnungslosigkeit des Bundespräsidenten in dem unverschämten Satz: »Im Juli hat uns das Bundesverfassungsgericht an genau diesen Satz erinnert: Ein menschenwürdiges Existenzminimum steht jedem Menschen in Deutschland zu, auch Asylbewerbern! Dass dies nicht gewährleistet war, wurde von den Flüchtlingsräten schon seit Langem moniert, seit fast 20 Jahren vergeblich.« Den Einpeitschern des Asylbewerberleistungsgesetzes von 1993 kamen die Pogrome jedenfalls gelegen.