War es NATO-Terrorismus?

geschrieben von Christian Rethlaw

9. September 2013

BND-Geheimorganisation der Urheberschaft an Bombenanschlägen
beschuldigt

Juli-Aug. 2013

In einem Verfahren vor dem Kriminalgericht in Luxemburg sind einige bemerkenswerte Dinge zur Sprache gekommen. Angeklagt sind ehemalige Polizisten, denen Beteiligung bzw. Urheberschaft an Bombenanschlägen in den Jahren 1984 bis 86 vorgeworfen wird. In dieser Zeit gab es in Luxemburg etwa zwanzig Sprengstoffattentate vorwiegend gegen Stromleitungsmasten.

Die Verteidigung versucht nachzuweisen, dass die Bombenanschläge eine andere Urheberschaft haben. Sie hätten zur damaligen NATO-Strategie gehört, Attentate zu begehen, sie linken Kräften zuzuschieben und so eine politische Rechtsentwicklung zu provozieren. Erfolgt sei dies alles im Rahmen der Tätigkeit der NATO-Geheimorganisationen »Stay behind«, auch unter dem Namen »Gladio« bekannt.

In dem Prozess trat als Zeuge der Deutsche Andreas Kramer auf. Er erklärte, sein verstorbener Vater Johannes Kramer, Hauptmann der Bundeswehr, habe als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen von Tätigkeiten für die »Stay Behind«-Organisation der NATO solche Anschläge organisiert. Er habe auch den Anschlag auf das Münchner Oktoberfest im September 1980, bei dem 13 Menschen ums Leben kamen, eingefädelt.

Diese Meldungen, die ebenso wie der Prozess überhaupt, in den deutschen Medien (mit wenigen Ausnahmen) kaum Beachtung fanden, veranlassten die Bundestagsfraktion der Linken zu einer Anfrage an die Bundesregierung über die »Mögliche Beteiligung des BND an Bombenanschlägen im Rahmen der ›Stay behind‹-Organisation der NATO«.

Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 17/13214) die Existenz der Organisation der NATO bestätigt. Die unter der Bezeichnung »Gladio« bekanntgewordene Geheimorganisation wurde als »militärische Widerstandsorganisation« u.a. zum Zwecke der »Aufklärung« und Sabotageakten in besetzten Gebieten aufgebaut, auch vom BND.

Zu den konkreten Fragen der Beteiligung bzw. Urheberschaft an den Anschlägen heißt es allerdings in der Antwort der Bundesregierung, ihr lägen darüber »keine Erkenntnisse vor, die die Behauptung bestätigen«. Gleichwohl würden Bundesregierung und Generalbundesanwaltschaft »die Berichterstattung in den Medien zu dem angesprochenen Verfahren in Luxemburg« weiter »verfolgen«.

Der Prozess ist allerdings vorerst eingestellt, weil sich das Gericht durch das Geheimschutzgesetz blockiert sieht. Erst wenn der Geheimschutz aufgehoben sei, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden.