Meldungen

11. September 2013

Zusammengestellt von P.C.Walther

Starke Proteste

Die Aufmärsche und Umtriebe von Neonazis und Rechtsradikalen in mehreren Städten – darunter auch die Stationen der sogenannten »Deutschlandtour« der NPD und von »Pro Deutschland«, die Neonazi-Aktivitäten vor Flüchtlings-Unterkünften, Moscheen und linksalternativen Treffpunkten sowie vor Gebäuden linker Organisationen und Redaktionen – stießen nahezu überall auf massive Proteste und Gegenaktionen. Trotz der Vielzahl der Neonazi-Aktivitäten standen den oft nur zehn bis höchstens zwanzig Neonazis oder Rechtsradikalen häufig fünf- bis zehnmal so viele Nazigegner gegenüber. Meistens ermöglichte nur starker Polizeischutz den Neonazis überhaupt ihr Auftreten. In einigen Fällen be- oder verhinderten Blockaden den vorgesehenen Aufmarsch der Neonazis.

Täglich Straftaten

Täglich gibt es in Deutschland 45 Straftaten mit rechtem Hintergrund, davon zwei bis drei gewalttätig. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bei der Vorstellung eines »Masterplan«, mit dem die SPD verstärkt gegen Rassismus und Neonazismus vorgehen will.

Über 200 Haftbefehle

Über 200 Neonazis werden per Haftbefehl gesucht. Stand: August 2013. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion hervor. Die Angaben sind allerdings abweichend und ungenau, weil die Erfassungskriterien der Landeskriminalämter unterschiedlich sind. Das soll geändert werden.

Schutz für Roma

Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Antiziganismus in Deutschland forderte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Tom Koenigs. Die Politik müsse der historischen Verantwortung Deutschlands gerecht werden und Sinti und Roma vor Anfeindungen und Angriffen schützen.

Für Euthanasie-Opfer

Ein Denkmal für die Opfer der nazistischen Euthanasie-Verbrechen entsteht in Berlin in der Tiergartenstraße 4, wo sich die Organisationszentrale der Naziverbrechen an Behinderten befand. In Europa wurden während der Naziherrschaft über 300.000 Behinderte umgebracht. Bis in die achtziger Jahre gingen die Täter straffrei aus oder wurden in den wenigen Fällen von Anklagen freigesprochen. Das 1933 erlassene »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, das die Nazis für ihre Verbrechen nutzten, blieb in der Bundesrepublik bis 1974 in Kraft und wurde erst 1988 vom Bundestag geächtet.

Staatlicher Rassismus

Beklagt haben die Anwälte der Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess, dass im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages ausgeblendet werde, »dass das systematische Versagen der Ermittlungsbehörden auf institutionellem Rassismus beruht«. Die Anwälte fordern in zehn Punkten Maßnahmen, die diesem institutionellen Rassismus entgegenwirken. Dazu gehöre auch die Abschaffung des V-Mann-Systems, das rechtsradikale Entwicklungen fördere statt verhindere.

Gegen Militarisierung

Mit einem Offenen Brief haben sich prominente Christen vor der Bundestagswahl gegen eine »Militarisierung« und einen »neuen Nationalismus« in Deutschland gewandt. »Deutschland wird immer mehr zum Akteur einer militärgestützten Interessen- und Machtpolitik«, heißt es in dem Schreiben, das u.a. vom langjährigen Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, Konrad Raiser, vom früheren Generalsekretär von Amnesty Deutschland, Volkmar Deile, und vom Erfurter Propst Heino Falcke unterzeichnet wurde.

Geheimdienst BKA

Mitglieder der Expertenkommission der Bundesregierung zur Überprüfung der Anwendung der nach dem 11.September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze, empfehlen eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bundeskriminalamtes, das geheimdienstliche Kompetenzen erhalten habe und damit gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstoße. Das gelte ebenso für die Tätigkeit des »Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)«, das 2004 in Berlin eingerichtet wurde und dem 40 Behörden angeschlossen sind. Wegen gegensätzlicher Auffassungen und Interessen der vom Innenministerium und vom Justizministerium paritätisch besetzten Kommission sind gemeinsame Aussagen dazu unterblieben. Jan Korte von der Linksfraktion kommentierte: »Wenn man feststelle, dass Teile des BKA wie ein Geheimdienst agieren, müsse das als »Gefahr für den Rechtsstaat erkannt und gestoppt werden«.

Zur Abschiebepraxis

Der Bundesgerichtshof sieht in der Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Gefängnissen einen möglichen Verstoß gegen europäische Richtlinien. Das soll nunmehr durch eine Vorlage des BGH beim Europäischen Gerichtshof geprüft werden (Az: V ZB 40/11 und 144/12). Anwälte weisen darauf hin, dass von der Abschiebehaft auch Kinder, Alte und Kranke betroffen sind.

Sächsische Justiz

In Dresden sind Staatsanwaltschaft und Justiz weiter eifrig dabei, zivilen Widerstand gegen Neonazi-Aufmärsche zu kriminalisieren und bestrafen zu wollen. So wurde im Juli ein Strafbefehl gegen den Landtagsabgeordneten Falk Neubert (Die Linke) erlassen, weil er sich im Februar 2011 an einer Blockade des Neonaziaufmarschs beteiligt hat. Neubert legte Widerspruch ein und erwartet nunmehr einen Prozess.

Kessel rechtswidrig

Nach zwei Jahren wurde vom Landgericht Lüneburg das Festsetzen von Demonstranten in einem sogenannten Polizeikessel für rechtswidrig erklärt. Ein ähnliches Urteil erging vom Landgericht Frankfurt wegen der Einkesselung von Teilnehmern einer antikapitalistischen Demonstration im März 2012. Einige Polizeiführungen halten diese Urteil offenbar dennoch nicht davon ab, erneut Einkesselungen anzuordnen.

Hitlergrüße frei

Obwohl er wiederholt bei Veranstaltungen und anderen Auftritten den Hitlergruß gezeigt hat, wurde der Provokations-Künstler Jonathan Meese vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen freigesprochen. Das Amtsgericht Kassel bewertete seine Hitlergrüße als Teil »künstlerischer Freiheit«.

Volksverhetzung

Die Verurteilung des langjährigen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte in letzter Instanz das Urteil.