Irreführung durch Behörden

geschrieben von P.C. Walther

24. März 2014

Minister verkünden »neue Handhabung« der Extremismusdoktrin

 

Als die zuständige Bundes-Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundes-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in einer gemeinsamen Erklärung verkündeten, die Extremismusklausel werde so nicht mehr angewandt, konnte man meinen, die Proteste gegen die Klausel hätten endlich Erfolg gebracht – und man könnte dies gebührend würdigen.

Schließlich hatten immer mehr Menschen und Gruppierungen aus vielen Bereichen der Gesellschaft, aus Wissenschaft, Sozial – und Bürgerrechtsverbänden, Gewerkschaften, Kirchenkreisen und auch aus Parteien, sich gegen die widersinnige und denunziatorische Unterstellung gewandt, Rechtsextremismus- und Rassismusgegner müssten per se unter dem Verdacht stehen, Demokratie- und Verfassungsgegner zu sein. Auch aus der SPD heraus wurde Protest gegen die Extremismusklausel erhoben und ihre Abschaffung gefordert.

Doch weil auch diese Große Koalition die Extremismusdoktrin, mit der Rechts und Links und so auch Nazigegner und Nazis gleichgesetzt werden, nicht aufgeben will, sondern ihr vielmehr auch im Koalitionsvertrag Platz und Bestand eingeräumt hat, wurde aus dem formalen Wegfall der Klausel, der durchaus zu begrüßen ist, eher eine Irreführung.

Die Minister verkündeten nämlich zugleich »eine neue Handhabung« der alten Sache: Mit jedem »Zuwendungsbescheid« werde künftig klar darauf hingewiesen, »dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen«. Damit werde erreicht, heißt es in der Minister-Erklärung, »dass die Empfänger staatlicher Fördermittel weiterhin ihrer Verantwortung bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.« So wird die alte Gesinnungsüberprüfung und Mithaftungs-Verpflichtung für Kooperations- und Bündnispartner beibehalten und reaktiviert. Weggefallen ist lediglich die Verpflichtung zur Unterschriftsleistung.

Damit ist der Erfolg des Wegfalls der Extremismusklausel bestenfalls eine halbe Sache. Um das Ganze, nämlich den Verzicht auf jede Art von Vorab-Verdächtigung und Gleichsetzung zu erreichen, muss weiterhin gegen die Extremismusdoktrin und ihre Anwendung argumentiert und protestiert werden. Kein Grund also, die Hände in den Schoß zu legen.