Neonazi-Freispruch

13. September 2016

Aufgehoben vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalts in Naumburg wurde das Urteil gegen den Neonazi Hans Püschel, der vom Amtsgericht Weißenburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden war. Er hatte auf seiner Internetseite mehrfach den Holocaust geleugnet, ihn als »Mythos« und die Nazi-Verbrechen als »Lügen« bezeichnet. Das Landgericht Halle hatte das Urteil bestätigt, wohingegen das Oberlandesgericht in der Hetze »keine Verharmlosung« sah und dem Neonazi auch dafür das Grundrecht der »freien Meinungsäußerung« zubilligte. Der Freispruch erging bereits im Oktober vergangenen Jahres, wurde vom Gericht jedoch nicht veröffentlicht, so dass er erst jetzt bekannt wurde.