Strafanzeige gegen Erdogan

13. September 2016

Systematische Kriegsverbrechen in kurdischen Gebieten dürfen nicht straflos bleiben.

antifa: Worum geht es bei eurer Anzeige konkret?
Britta Eder: Im Mittelpunkt stehen Verbrechen in den kurdischen Provinzen im Südosten der Türkei, schwerpunktmäßig der Stadt Cizre (Provinz Sirnak). Während eines Ausnahmezustands vom 4. bis 11. September 2015 wurden dort 21 Zivilist_innen getötet, viele von ihnen auf ihrem eigenen Grundstück. Diese Fälle sind insbesondere durch Zeugenaussagen gut dokumentiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Tod von mindestens 178 Menschen, die während einer weiteren Ausgangssperre vom 14. Dezember 2015 bis 2. März 2016 in Cizre in drei Kellerräumen Schutz vor den Angriffen des türkischen Militärs mit Artillerie, Panzern und weiteren schweren Waffen gesucht hatten. Sie konnten per Telefon Abgeordneten, Presse und Amnesty International mitteilen, dass die Keller weiter angegriffen wurden und dass viele Menschen dringend ärztliche Hilfe benötigten, ebenso einen großen Teil ihrer Namen. Obwohl Amnesty International daraufhin eine Urgent Action startete, wurden keine Krankenwagen durchgelassen. Der Kontakt zu den Personen brach ab und aus den Kellern wurden bisher 178 größtenteils verbrannte Leichen geborgen.
Aufgrund der Zeugenaussagen und sonstigen Beweise besteht der Verdacht, dass Sicherheitskräfte teilweise Benzin in die Keller gegossen und diese dann in Brand gesetzt, bzw. die Menschen zuerst mit schweren Waffen getötet und die Leichen anschließend verbrannt haben.
antifa: Wieso habt ihr die Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht und nicht beim Internationalen Strafgerichtshof?
Britta Eder: Die Türkei hat den dem IStGH zugrunde liegenden völkerrechtlichen Vertrag, das sog.Rom-Statut, nicht unterzeichnet und der UN-Sicherheitsrat hat keinen entsprechenden Beschluss gefasst, so dass er nicht tätig werden kann. Deshalb halten unsere Mandant_innen es für eine ethische Verpflichtung die systematischen Kriegsverbrechen in der Türkei hier in der Bundesrepublik zur Anzeige zu bringen. Das ist möglich durch das Völkerstrafgesetzbuch, dem wiederum das Weltrechtsprinzip zu Grunde liegt. Dessen Zweck ist es, die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Tatort zu verhindern.
antifa: Rechnet ihr ernsthaft damit, dass es in Deutschland zu einem Verfahren gegen Erdogan kommt?
Britta Eder: Anders als bei innerstaatlichen Strafverfahren, ist das Ermittlungsziel im Völkerstrafrecht auch, Ermittlungen für ein ggf. erst etliche Zeit später durchzuführenden Gerichtsverfahren vor einem inländischen, ausländischen oder internationalen Gericht zu durchzuführen. Daraus hat sich die Praxis einer antizipierten Beweissicherung ergeben: Für den Fall, dass hinsichtlich einer Konfliktsituation Beweismittel im Inland zugänglich sind, wird zur förmlichen Beweissicherung ein sog. Strukturermittlungsverfahren durchgeführt, das sich nicht gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet, sondern sich auf einen nach dem Völkerstrafrecht relevanten Sachverhalt an sich bezieht. Wenn eine Person, gegen die sich im Laufe der Ermittlungen ein Verdacht verdichtet hat, nach Deutschland einreist, wird im Rahmen eines neues Verfahrens die individualisierte Strafverfolgung eingeleitet. Ob es im Fall von Erdogan jemals dazu kommen wird, ist natürlich sehr fraglich. Aber es geht uns erst mal um die Dokumentation und die völkerstrafrechtliche Bewertung des Sachverhalts.
antifa: Welche Möglichkeiten der Beweissicherung gibt es denn hier in den von euch angezeigten Fällen?
Britta Eder: Der Abgeordnete der Türkischen Nationalversammlung,Faysal Sariyildiz (HDP) hält sich derzeit in Deutschland auf und ist zu einer Aussage bereit. Er war während beider Ausgangssperren nahezu die gesamte Zeit in Cizre. Er wurde Zeuge – und teilweise auch Opfer – vieler der hier angezeigten Taten. Wie Faysal Sariyildiz uns berichtete, hat er seine Beobachtungen stets in kurzen Nachrichten bei Twitter festgehalten und gespeichert. Er ist also ein, wenn nicht der Hauptzeuge. Er hat beispielsweise von dem später getöteten Mehmet Tunc per Telefon erfahren, wie der 16jährige Abdullah Gün erschossen wurde, als er sich zum Krankenwagen begeben wollte. Hier drängt sich also eine antizipierte Beweissicherung im Rahmen eines Strukturermittlungsverfahrens geradezu auf.

Die Rechtsanwältinnen Britta Eder und Petra Dervishaj haben den türkischen Präsidenten Erdogan und weitere Verantwortliche wegen systematischer Kriegsverbrechen und schwerer Menschenrechtsverletzungen in den kurdischen Provinzen der Türkei, insbesondere in Cizre, angezeigt. Die Anzeige wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD) und im Namen von Abgeordneten unterschiedlicher Parlamente, Anwälten, Ärzten, Wissenschaftlerinnen und Einzelpersonen, darunter Angehörige von Opfern und VVN-BdA-Ehrenpräsidentin Esther Bejarano, vorbereitet und am 27. Juni bei der Bundesanwaltschaft (BAW) eingereicht. Cornelia Kerth sprach darüber mit Britta Eder.

Die Anzeige kann unter www.mafdad.org aufgerufen werden.