Nunmehr verjährt

2. Februar 2017

Abgelehnt hat die Staatsanwaltschaft in Köln die Behandlung einer Strafanzeige von NSU-Opferangehörigen gegen den ehemaligen Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz, Axel M. alias »Lothar Lingen«, wegen Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch. Lingen hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen zahlreiche Akten vernichten lassen. Laut Staatsanwaltschaft besteht dennoch »kein Anfangsverdacht« für die angezeigten Straftaten, überdies sei der angezeigte Sachverhalt verjährt. Ein früheres Verfahren war mit der Begründung eingestellt worden, dass »kein Vorsatz« für die Straftaten erkennbar sei. Den Vorsatz zur Aktenvernichtung hatte Lingen danach bei einer erneuten Vernehmung im September eingestanden.