Amtlicher Verfassungsfeind

geschrieben von Norbert Birkwald / Peter C. Walther

13. April 2017

Erkenntnisse aus dem von Silvia Gingold angestrengten Prozess

Die hessische Antifaschistin Silvia Gingold, Tochter des Widerstandskämpfers Peter Gingold, versucht seit 2012 in Erfahrung zu bringen, ob der hessische Verfassungsschutz Daten über sie sammelt; und wenn ja, welche und warum.
Ja, er sammelt, und zwar eifrigst. Welche? Insbesondere über friedenspolitische und antifaschistische Aktivitäten. Gerne »beobachtet« der Geheimdienst, wenn sie aus der Biographie ihres Vaters, Peter Gingold, auf Veranstaltungen vorliest. Welche »Beobachtungen« der Geheimdienst genau vorgenommen hat, damit wollte er allerdings nicht so recht rausrücken, denn da ginge schließlich das Geheimhaltungsinteresse vor das Auskunftsrecht Silvia Gingolds.

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Damit ließ sie sich jedoch nicht abspeisen. Sie klagte gegen den hessischen Verfassungsschutz auf zunächst einmal die Offenlegung der über sie gespeicherten Daten und dann auf die Löschung der ausgespähten Informationen; schließlich wollte sie gerichtlich feststellen lassen, dass das Gebaren des Geheimdienstes verfassungswidrig ist.
Am 12. Januar 2017 begegnete Silvia Gingold dann vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden den Vertretern des hessischen Verfassungsschutzes. GEW, VVN und ehemals von Berufsverbot Betroffene hatten Termin und Ort bekannt gemacht. So kamen etwa hundert Menschen, die mit ihrer Anwesenheit Solidarität mit Silvia Gingold ausdrückten und sich gegen die Schnüffelpraxis des Geheimdienstes wandten.
Obwohl das Gericht die Sitzung in den größten Saal des Wiesbadener Justizgebäudes gelegt hatte, mussten mehr als die Hälfte der Interessierten auf dem Flur warten. Auch hier kam es dann zu einigen Gesprächen, auch mit Vertretern von Presse und Fernsehen, die in deutschen Gerichtssälen ja nicht filmen dürfen.
Die Sache endete nach neunzig Minuten nicht wirklich. Richter Schild entschied: Silvia Gingolds Klage sei zum Teil abzuweisen. Die Schnüffelei des Verfassungsschutzes erkannte der Richter als zulässig an. Eine andere Entscheidung hätte auch verwundert. Silvia Gingolds Auskunftsbegehren beschied er allerdings auch als zulässig, verwies diese Angelegenheit jedoch an das Verwaltungsgericht in Kassel zur weiteren Verhandlung. Damit wurde wieder Platz auf dem Schreibtisch des Richters. Ihm war die Klage Silvia Gingolds sichtbar lästig.
Unabhängig von diesem Ausgang des Verfahrens verdient die vom Landesamt für Verfassungsschutz eingereichte »Klageerwiderung« jedoch höchste Aufmerksamkeit.
Darin wird nämlich behauptet, die VVN-BdA sei eine »linksextremistisch beeinflusste Organisation«, deren Bestrebungen »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung« gerichtet seien. Die VVN-BdA sei »dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet« und trete demzufolge »für eine sozialistisch-kommunistische Diktatur« ein.
Belege für diese wilden Phantasien gibt es selbstverständlich nicht. Das Amt leitet seine schrillen Behauptungen vor allem von der Tatsache ab, dass in der VVN auch Kommunisten wirken.
Dass Kommunisten zum Kern des antifaschistischen Widerstandes gehören und die größte Gruppe der politisch Verfolgten waren, dass Kommunisten im Übrigen auch die hessische Verfassung mit erarbeitet haben (der Namen des kommunistischen Arbeitsministers Oskar Müller steht unter einem der Verfassungsdokumente) interessiert diese »Verfassungsschützer« in keiner Weise.

 Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Ebenso wie sie freiweg erklären dass die freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Kapitalismus identisch sei und damit Rechts- und Verfassungsgrundsätze verfälschen. Schon die Unterzeichnung eines Aufrufs für einen »Nationalen Gedenktag zum 8. Mai« wird als Beweis für »linksextremistische« Bestrebungen angeführt.
Im Eifer, möglichst alle antifaschistischen Tätigkeiten und Zielsetzungen für verfassungsfeindlich zu erklären, schreckt das Amt für Verfassungsschutz nicht einmal davor zurück, den internationalen Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu einem Produkt der »kommunistischen Faschismustheorie« zu erklären, auf die sich der Schwur »stütze«.
Es ist unfassbar, dass eine Behörde (als solche fungiert der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz schließlich) unbehindert Schwachsinn und Schauermärchen produzieren und dies als Ergebnis von Recherche und Analyse ausgeben kann. Hier wird nicht nur Steuergeld verschwendet.
Als angeblicher Verfassungsfeind hingestellt zu werden, bedeutet in seinen Auswirkungen eine Einschränkung der politischen Betätigungs- und Wirkungsmöglichkeiten und damit eine Behinderung bei der Inanspruchnahme der verfassungsmäßigen Rechte. Hier wird der Verfassungsschutz selbst zum Verfassungsfeind.