Nicht alle gezählt

22. Mai 2017

Mängel bei der Erfassung von Hassverbrechen wirft der Europarat Deutschland vor. Die Polizeibehörden stützten sich bei der Registrierung auf eine »übertrieben restriktive Definition« von Hassverbrechen, erklärte der Anti-Rassismus-Kommission des Europarates (ECRI). Daher gebe es »beträchtliche Unterschiede« zwischen der behördlichen Zählung und den Zahlen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Als Hassverbrechen gelten Taten, bei denen etwa Hautfarbe, Religion, sexuelle Orientierung oder Herkunft des Opfers eine Rolle spielen.