Ersatzlos streichen!

geschrieben von Regina Girod

8. Februar 2018

Nachdem die Ärztin Kristina Hänel schon mehrfach von militanten Abtreibungsgegnern des Vereins »Nie wieder« wegen »verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt worden war, hat das Amtsgericht Gießen sie im November wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

»Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.

Dass so genannte »Lebensschützer« mit Strafanzeigen auf Grundlage des in der Nazizeit eingeführten §219a die Justiz für ihre Zwecke instrumentalisieren können, ist ein Skandal, dem die Politik umgehend ein Ende setzten muss. Oder will sie warten, bis Frau von Storch einen Gesetzentwurf der AfD für die Aufhebung der Fristenregelung und die Wiedereinführung des alten §218 einbringt?

Tatsächlich forderte die SPD bereits, den Paragrafen 219a komplett zu streichen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl kündigte eine entsprechende Initiative an. Auch Politiker von Grünen und Linken schlossen sich an. Wann also, wenn nicht jetzt?

Eine neue Regierung ist nicht in Sicht, der Bundestag dümpelt vor sich hin, weil voreilige Gesetzentwürfe mögliche spätere Koalitionspartner vergrämen könnten, höchste Zeit für ein Zeichen gegen Rechts!

Bei der Gelegenheit könnte dann auch endlich §218 fallen. Einen unrühmlichen Platz in der Geschichte besitzt er schon.