Hohe Haftstrafen

22. April 2018

Gegen acht Angeklagte der neonazistischen Terrorgruppe Freital verhängte das Oberlandgericht Dresden wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, wegen Sprengstoffanschlägen und versuchtem Mord bzw. Beihilfe dazu, Haftstrafen von vier bis zehn Jahren. Als Anführer der Terrorgruppe hatten die nunmehr Verurteilten in Freital und Dresden u.a. Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sowie gegen Flüchtlingshelfer und linke Politiker und deren Büro und Fahrzeug verübt. Dabei wurden neben den Zerstörungen zwei Menschen verletzt. Den Taten lagen, wie das Gericht betonte, eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und auch nationalsozialistische Ideologie zugrunde. Die Verurteilten hatten sich bei Pegida-Aufmärschen und Demonstrationen gegen Flüchtlinge zusammengefunden und u.a. eine »Bürgerwehr« gebildet. Zum Prozess war es erst gekommen, nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen von der bis dahin zögerlichen sächsischen Justiz an sich gezogen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Angehörige der Terrorgrupe befinden sich noch auf freiem Fuß.