Justiz und Polizei schaffen Nazis Raum

geschrieben von Peter C.Walther

5. September 2013

Nov.-Dez. 2007

Faschismus ist ein Verbrechen an der Menschheit. Jeder Versuch der Wiederbelebung ist in Deutschland verboten. Das sollte auch für jeden Neofaschismus gelten. Doch da werden aus Justiz und Polizei immer wieder Beispiele geliefert, die ganz andere Ergebnisse haben.

Ein Neonazi-Aufmarsch, den die Stadt Frankfurt am Main mit einem Verbot belegte, wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht genehmigt. In der Begründung erklärte das Gericht, dass die Aufruftexte der NPD zwar »provozierend« seien und eine »ausländerfeindliche Grundrichtung« erkennen ließen; aber das könne entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht unter Strafe gestellt werden.

Ähnlich hanebüchen begründete das Verwaltungsgericht Darmstadt seine Aufhebung des Verbots einer landesweiten Kundgebung der Republikaner, die ihre Kampagne unter das Motto eines »Minarettverbots« stellten.

Obwohl sich die Ankündigungen der REPs eindeutig gegen eine angebliche »Landnahme des Islams«, einer »fremden Staatsreligion auf deutschem Boden« richteten und Muslime als »Feinde der Demokratie« bezeichneten, verschloss das Gericht demgegenüber seine Augen und bezeichnete die Kampagne der REPs als rein »baurechtliche« Forderung, die sich nicht gegen die Religionsfreiheit richte.

In Frankfurt wurde schließlich der Aufmarsch von rund einhundert Neonazis durch den ganztägigen Einsatz von weit über 3.000 Polizisten mit schwerem Gerät, der totalen Abriegelung ganzer Stadtbezirke und einem damit verbundenen Ausnahmezustand ermöglicht. In der betroffenen Bevölkerung, aber auch in der politischen Öffentlichkeit mehren sich die Stimmen, die so etwas nicht länger hinnehmen wollen.

Das Verbot der NPD und damit die Verhinderung weiteren Missbrauchs des Versammlungsrechtes durch Neonazis wäre das wirksamste Mittel. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber, wenn erforderlich, durch eindeutige Formulierungen und damit Aufträge im Straf- und Versammlungsrecht klarstellen, dass Hetze gegen Menschen nicht straffrei bleiben darf. Den Freibriefen für Naziauftritte muss der Boden entzogen werden.