nonpd jetzt erst recht!

geschrieben von Regina Girod

5. September 2013

Petitionsausschuss des Bundestages sieht keinen Handlungsbedarf

Mai-Juni 2008

Auf den Stufen des Reichstagsgebäudes übergaben im Dezember Vertreter der VVN-BdA die mehr als 175.000 Unterschriften der Kampagne für ein neues NPD-Verbot an vier Bundestagsabgeordnete. Diese hatten sich bereit erklärt, die 47 Kartons mit den Unterschriften entgegenzunehmen, nachdem jede andere Form einer öffentlichen Entgegennahme von Seiten des Bundestags und seiner Gremien abgelehnt worden war.

Die Unterschriften wurden vom Petitionsausschuss übernommen, anschließend war drei Monate lang nichts mehr von der Sache zu hören. Bis zum 1. April. Das von diesem Tag datierte Schreiben des Petitionsausschusses an das Bundesbüro der VVN-BdA hätte auf den ersten Blick als schlechter Aprilscherz durchgehen können, war aber offensichtlich ernst gemeint. Im schönsten Beamtendeutsch heißt es darin:

»Der Petitionsausschuss hat Ihr Anliegen aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft. Ich bitte Sie, das Ergebnis der als Anlage beigefügten Begründung zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu entnehmen, der der Deutsche Bundstag am 28. September 2006 zugestimmt hat … Aufgrund der zahlreichen Maßnahmen der Bundesregierung, die Sie aus den beiliegenden Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen Umsetzung des Bundesprogramms »Förderung von Beratungsnetzwerken mobile Intervention gegen Rechtsextremismus« auf Drucksache 16/6871 und auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke. Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung auf Drucksache 16/4675 entnehmen können, sah der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit, die Bundesregierung zu darüber hinausgehenden Maßnahmen aufzufordern. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung nehmen das Problem des Rechtsextremismus demnach sehr ernst.«

Es folgt der freundliche Hinweis darauf, dass die angegebenen Drucksachen im Internet des Bundestages unter dem Suchwort »Rechtsextremismus« zu finden sind, ebenso wie die Ergebnisse der Beobachtung rechtsextremistischer Parteien durch die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Brief schließt mit den Worten »Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und bitte um Mitteilung, ob das Verfahren hiernach als abgeschlossen betrachtet werden kann oder eine Fortsetzung gewünscht wird.«

Tatsächlich hatten die Initiatoren der Kampagne ihre Forderung nach einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren als politische Forderung formuliert, und nicht als Petition verstanden wissen wollen. Die Reaktion des Petitionsausschusses beweist allerdings, mit welcher Ignoranz hierzulande die staatliche Bürokratie glaubt, berechtigte Anliegen der Bürger behandeln zu können. Wahrhaftig ein Lehrstück in Sachen parlamentarischer Demokratie!

Mit Empörung hat der Bundesausschuss der VVN-BdA das Schreiben auf seiner Tagung am 19./20. April zur Kenntnis genommen. Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, erneut einen Brief an alle Abgeordneten des Bundestages zu richten, die ja die Adressaten der Unterschriftenkampagne waren. Darin heißt es:

»Zu unserer großen Verwunderung erhielten wir im April 2008 … ein Schreiben eines Mitarbeiters des Petitionsausschusses. Darin wird uns in formaler Unverschämtheit und mit einer obskuren Argumentation mitgeteilt, dass unser Anliegen weder einer Prüfung unterzogen noch den Abgeordneten zur Kenntnis gereicht werden soll…

Wir können uns nicht vorstellen, dass Abgeordnete, die ihrem Gewissen verantwortlich sind, mit dieser Antwort eines Mitarbeiters des Petitionsausschusses in einer so ernsten Angelegenheit einverstanden sind. Daher fordern wir, dass unser Anliegen, das von 175.445 Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes unterstützt wird, im Parlament in seriöser Form behandelt wird.«

Darüber hinaus wird der Bundeskongress der VVN-BdA am 24./25. Mai über geeignete Formen der Weiterführung unserer Kampagne beraten. Denn die NPD gehört verboten. Jetzt erst recht!