Zustimmung zum Karlsruher Urteil

geschrieben von Ulrich Sander

5. September 2013

März-April 2008

Das Landesverfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen und seine Schnüffelbestimmungen – PC-Onlinedurchsuchungen genannt – ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Eine gute Nachricht.

Auch wer die Euphorie mancher ansonsten ehrenwerter Grundrechteverteidiger nicht ganz teilt, die immer gern übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht auch schlimme Urteile zustande bringt, sollte erleichtert sein. Doch aufgepasst! Innenminister Wolfgang Schäuble, kündigte bereits an, die im Urteil genannten Hürden für das Ausspähen der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu überwinden, und die SPD sagte verdächtig schnell zu, das Gesetz zum Bundeskriminalamt nun bald zu beschließen und die Bundestrojaner „in ganz bestimmten selten Ausnahmefällen“ doch in Marsch zu setzen.

Wenn jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz von NRW mit seiner Onlinedurchsuchungsregelung für nichtig erklärt wurde, fordert die VVN-BdA des Landes den Landtag auf, das Landesverfassungsschutzsystem auch dahingehend zu ändern, dass die V-Leuteregelung, die nur die Neonazis schützt, abgeschafft wird.

Auch auf Bundesebene ist Wachsamkeit geboten.