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8. August 2018

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen den ehem. Verfassungsschützer Andreas Temme. Er hatte gegenüber dem Bundestags-Untersuchungsausschuss erklärt, dienstlich niemals mit einem NSU-Vorgang befasst gewesen zu sein. Als später ein Dokument das Gegenteil bewies, erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Gedächtnislücke sei nicht auszuschließen und deshalb eine vorsätzliche Lüge nicht zweifelsfrei nachzuweisen.

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Ermittlungen gegen den AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland, der öffentlich dazu aufgefordert hatte, die türkischstämmige SPD-Politikerin Aydab Özuguz in Anatolien zu »entsorgen«. Laut Staatsanwaltschaft war dies keine Volksverhetzung.

Von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt wurden die Ermittlungen gegen den früheren Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, der die in Deutschland lebenden Türken als »Kameltreiber« und »Kümmelhändler« bezeichnet hatte, die hierzulande »nichts zu suchen und nichts zu melden« hätten. Auch hier liege weder Volksverhetzung noch eine Beleidigung vor.