Das »Prinzip Geheimdienst«

geschrieben von Nora Winter

12. Mai 2020

Ein Sammelband über den Verfassungsschutz

Eigentlich ist er schon seit seiner Gründung ein Skandal: der Verfassungsschutz. Ein im Papy Rossa-Verlag erschienener Sammelband fächert einmal mehr die verschiedenen Dimensionen des Problemkomplexes Inlandsgeheimdienst auf.

Der in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete Inlandsgeheimdienst sollte »keine neue Gestapo« sein und wurde deshalb euphemistisch »Verfassungsschutz« genannt. Rolf Gössner, selbst jahrelang vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, schildert im ersten Beitrag des Bandes die Geschichte des Amtes und legt Thesen zu seiner Abschaffung vor. Es folgt eine ebenso prominente Einschätzung von Martin Kutscha, der seit Jahrzehnten die juristischen Problematiken zum Thema bearbeitet. Kutscha hebt besonders auf den Einsatz von V-Personen ab. Das sind Personen aus einer Szene, die Informationen an den Geheimdienst weitergeben, meist gegen Bares oder andere staatliche Gegenleistungen (zum Beispiel Straffreiheit).

Ergänzt wird Kutschas Beitrag mit dem von Antonia von der Behrens. Die Rechtsanwältin war Vertreterin der Nebenklage im NSU-Prozess und bereichert den Band mit vielen Beispielen zur V-Person-Praxis der Dienste. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von V-Personen weder zur juristischen Aufklärung noch zur Verhinderung von Verbrechen beiträgt.

Konsequenzen?

Dass die V-Personen-Praxis beendet werden sollte, liegt auf der Hand. Dass auch der Dienst als solches abgeschafft gehört, ist zwar eine beliebte Forderung, erweist sich aber als komplexer. Gössner hebt in seinem Beitrag die Veränderungen des Verfassungsschutzes in Thüringen hervor, der unter der rot-rot-grünen Koalition umstrukturiert wurde. Kutscha stellt dar, dass die Polizei mittlerweile über Mittel »zur verdeckten Informationsgewinnung« verfügt, die den VS überflüssig machen würden. Doch es bleibt fraglich, ob eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden nicht eine noch weitere Aufrüstung der Polizei zur Folge hätte. Werfen wir das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei, da es ohnehin schon in den letzten Jahren aufgeweicht wurde, gleich ganz über Bord? So ganz beruhigt ist man nach der Lektüre nicht.

Weitere Sorgenfalten macht der Beitrag von Martina Renner. Erschrocken muss die Linken-Abgeordnete feststellen, dass Geheimdienstmit-arbeiter sich anmaßen, im Bundestag Waffen zu tragen. Renner schildert außerdem, wie die parlamentarische Kontrolle der Dienste systematisch erschwert wird. Man fragt sich: Wäre das bei Polizisten mit geheimdienstlichen Befugnissen anders?

Wie schon der Blick auf die V-Personen zeigt, sind rechte Netzwerke oder Sympathien mit ihnen in den Behörden selbst das Problem. Auch Verharmlosung gehört dazu. Solche Tendenzen gibt es nicht nur bei den Verfassungsschutzämtern, sondern auch in der Polizei, wie der Beitrag von Luca Heyer zeigt. Heyer stellt in seinem Beitrag den Hannibal-Komplex dar, ein Netzwerk aus rechten Preppern und Soldaten. Geschildert wird auch die Verstrickungen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit 523 in den NSU-Mord von Michèle Kiesewetter. So ist dies vielleicht ein Manko des Sammelbandes: Die Geschichte und Entwicklung des Verfassungsschutzes wird anhand der »Geschichte von Skandalen« erzählt. 
Es fehlt der strukturelle Blick auf das »Prinzip Geheimdienst«, auf die exekutiven Institutionen und ihre Logiken im Allgemeinen (Prioritäten, Rekrutierung, Ermittlungsabläufe). Das ist allerdings eine generelle Lücke, auch der Politikwissenschaft. Dass sich ein Geheimdienst in den 1950er Jahren antikommunistisch entwickelt – geschenkt. Wie konnte jedoch heutzutage eine Person wie Hans-Georg Maaßen Präsident dieser Institution werden? Wie schreiben sich Ideologien in die Strukturen ein? Und wenn die Verfassungsschutzbehörden nicht mehr existieren sollten, wie lassen sich solche Strukturen in der Polizei verhindern beziehungsweise kontrollieren?

Fazit

Der Band deckt viele Aspekte des Themas ab. Zur Sprache kommen auch das geheimdienstliche Bestreben in der politischen Bildung, die fehlenden gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten sowie die Berufsverbotspraxis. Insgesamt also ein guter Überblick. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Beiträge auch auf neuere Forschungen hingewiesen hätten. Zu nennen wäre zum Beispiel die Arbeit von Alexandra Jaeger (2019) über den Radikalenbeschluss, also die Berufsverbotspraxis, in Hamburg. Darin wird aufgezeigt, wie die einzelnen Behörden agierten und sich teilweise behinderten. Zudem wird deutlich, welchen Einfluss Personen mit NS-Vergangenheit auf die Praxis der Geheimdienste hatten.