Zu kurz gegriffen
4. September 2022
Fall Franco Albrecht: Kommentar zum geforderten Untersuchungsausschuss
Die Ermittlungen und der Terrorprozess um Franco Albrecht, um das rechte »Hannnibal«-Netzwerk, haben die gerne wiederholte Mär widerlegt, Sicherheitsorgane – in diesem Fall die Bundeswehr – wären weitgehend immun gegen rechtes Gedankengut, und es gäbe allenfalls isolierte Einzelfälle.
Die Herausbildung einer rechtsextremen und terrorbereiten Struktur innerhalb des Apparats ist ein Vorgang, der so erstmals an die Öffentlichkeit kam. Hinzu kommt, dass die Aufdeckung der Strukturen und Pläne dem Zufallsfund einer Waffe in Österreich zu verdanken ist und die zuständigen Sicherheitsorgane in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt offenbar keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz dieses Netzwerks hatten.
Aus antifaschistischer Sicht ist es dringend notwendig, den Hintergrund solcher Strukturen und der handelnden Personen zu beleuchten und aufzudecken. Das ist kein Selbstzweck. Die erarbeiteten Erkenntnisse sind von zentraler Bedeutung für die gesellschaftlichen Debatten um Prävention, zukünftige Verhinderung rechtsextremer -Netzwerkbildung und Früherkennung rechter Aktivitäten.
Wie in vielen anderen Fällen konnte auch der Prozess gegen Franco Albrecht diesem Anspruch auf Aufklärung nicht gerecht werden. So sind auch hier viele Fragen offengeblieben. Einen Teil dieser Fragen hat nun ein Bündnis in der Oberpfalz formuliert, sie beziehen sich insbesondere auf Kontakte von Albrecht zu einem Waffenhändler und seine Besuche in dieser Region, aber auch auf das bisher wenig beachtete »Südkreuz«-Netzwerk, dessen Teil Albrecht war und das seine Verbindung zum »Hannibal«-Netzwerk bildet. Die mit einer Petition geforderte Aufklärung dieser Fragen kann man nur unterstützen, auch wenn eine Forderung nach einem Bayerischen Untersuchungsausschuss vielleicht etwas zu kurz greift. Die meisten Ermittlungen sind durch Bundesbehörden geführt worden, hier hat ein Untersuchungsausschuss eines Landesparlaments schon aus rechtlichen Gründen keine Durchgriffsmöglichkeiten und wird auch keine ausreichenden Informationen erhalten. Die Klärung dieser und darüber hinaus gehender Fragen aus dem Komplex Franco Albrecht/»Hannibal«-Netzwerk kann nur gelingen, wenn die Möglichkeiten auf Bundesebene genutzt und ausgeschöpft werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Franco Albrecht am 15. Juli wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie waffenrechtlicher Verstöße zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.