Meldungen
8. September 2024
Fraktionsbildung
Anfang Juli wurde bekannt, dass in der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer und im Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) in Brandenburg AfD und »Die Heimat« (früher NPD) eine gemeinsame Fraktion bilden. Dies erklärten Thomas Gürtler (»Die Heimat«, Vorsitzender der Kreistagsfraktion »Heimat & Zukunft«) und Bernd Dietrich (AfD, Vorsitzender der Fraktion »AfDplus« in der Stadtverordnetenversammlung von Lauchhammer).
Rechtsterrorismus
Ein Tatverdächtiger des Brandanschlags auf eine Asylunterkunft in Krumbach (Bayern) ist Neofaschist. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte Mitte Juli mit, dass bei der Durchsuchung der Wohnung des Anfang Juli Verhafteten NS-verherrlichendes Material gefunden worden sei. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft auch, ob dem 40-Jährigen weitere Brandanschläge in Asylunterkünften zuzurechnen sind.
Rechte EU-Fraktion
Die 14 AfD-Abgeordneten im EU-Parlament werden mit mindestens 14 weiteren Abgeordneten aus acht weiteren Ländern eine Parlamentsfraktion bilden. Mitte Juli einigten sich die AfD und ihre Partnerparteien auf eine Zusammenarbeit. Darunter sind Wasraschdane aus Bulgarien, Konfederacja aus Polen oder Reconquête aus Frankreich.
AfD-Gerichtsurteile
Der sächsische Landesverband der AfD ist Mitte Juli mit einem Eilantrag vor dem sächsischen Verwaltungsgericht (VG) Dresden gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das VG erklärte, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind«. Der Landesverfassungsschutz darf somit vorläufig die sächsische AfD – wie ihren Jugendverband »Junge Alternative« – weiter als »gesichert rechtsextrem« bezeichnen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Mitte Juli die Begründung für seine bereits im Mai getroffene Entscheidung vorgelegt, dass die Bundes-AfD als »rechtsextremer Verdachtsfall« vom Verfassungsschutz bezeichnet werden darf. Aufgrund ihres ethnisch bzw. kulturell verstandenen Volksbegriffs bestehe der starke Verdacht, dass die AfD die Menschenwürde außer Geltung setzen wolle. Dies zeige sich besonders beim Umgang mit Muslimen. Aufgrund des verunglimpfenden Umgangs mit anderen Parteien bestehe weiterhin der Verdacht, dass die AfD sich gegen das Demokratieprinzip richte.
Razzien gegen Täter
Mitte Juli wurden in Berlin, Brandenburg und Sachsen Razzien in mehreren Einrichtungen der faschistischen Partei »Der III. Weg« und ihre Jugendorganisation »Nationalrevolutionäre Jugend« (NRJ) durchgeführt. Dabei sind neun Verdächtige aus der NRJ im Alter zwischen 17 und 21 Jahren verhaftet worden. Sie sollen zwischen Januar und Juli 2024 an Übergriffen auf politische Gegner beteiligt gewesen sein.
Bas zum Völkermord
Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hielt Anfang August eine Ansprache in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau auf der internationalen Veranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma. Bas appellierte daran, die Erinnerung an die Ermordung von bis zu 500.000 Menschen dieser Minderheit wachzuhalten.
Urteil bleibt
Die Verurteilung der KZ-Sekretärin Irmgard Furchner wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen wurde gerichtlich bestätigt. Die 5. Strafkammer des Bundesgerichtshofes (BGH) verwarf Ende August die Revision gegen eine Verurteilung zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung durch das Landgericht (LG) Itzehoe. Die Verurteilte war von Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof tätig gewesen. Das LG urteilte, dass die am Ende ihrer Tätigkeit 19-Jährige durch ihr Handeln den Verantwortlichen des Lagers bei ihrer systematischen Ermordung von Inhaftierten Hilfe geleistet habe. Dem folgte der BGH in seiner Begründung.
Nutznießerin
Die Bahlsen-Familie hat – wie kurz vor Redaktionsschluss bekannt wurde – eine Studie veröffentlichen lassen, die sich mit der NS-Vergangenheit des Unternehmens und diesem Erbe auseinandersetzt. Der 600 Seiten umfassenden Studie zufolge hat Bahlsen zwischen 1940 und 1945 mehr als 800 Zwangsarbeiterinnen eingesetzt. Sie stammten vorwiegend aus Polen und der Ukraine. Die Frauen wurden in Lagern untergebracht, schlechter entlohnt und viel schlechter ernährt als deutsche Mitarbeiter. Wie bei zivilen Zwangsarbeitern üblich, wurden sie über Herkunftsaufnäher an ihrer Kleidung stigmatisiert. Das Familienunternehmen unter Werner Bahlsen strich während der NS-Zeit starke Gewinne ein, konnte nach dem Krieg die Produktion ungehindert fortsetzen und die erworbenen Gewinne behalten.
Gegen Asylkompromiss
300 Organisationen haben sich Mitte Juni mit einem offenen Brief an Olaf Scholz (SPD) gewandt. Sie forderten den Bundeskanzler vor seinen Gesprächen mit den Ministerpräsidenten der Länder auf, sich klar gegen die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland auszusprechen. Zu den Unterzeichnenden gehören unter anderem Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen und Pro Asyl.
Revision eingelegt
Der Generalbundesanwalt hat Anfang Juli Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena im »Knockout 51«-Prozess vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Das OLG hatte die vier Angeklagten der Neonazikampfsportgruppe lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen und zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren bzw. zwei bis drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Generalbundesanwaltschaft sah in der Gruppe eine terroristische Vereinigung.
Bremen-Wahl gültig
Der Staatsgerichtshof Bremens hat sämtliche Beschwerden gegen die im Mai 2023 stattgefundene Landtagswahl zurückgewiesen. Insbesondere AfD-Mitglieder waren gegen den Ausschluss der Partei, nachdem sie zwei unterschiedliche Wahlvorschläge eingereicht hatte, vorgegangen. Der Staatsgerichtshof konnte aber darin Mitte August keinen Fehler des Landeswahlausschusses erkennen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zusammengestellt von Ulrich Stuwe
(in memoriam P. C. Walther)