Meldungen
6. Mai 2025
Prozessbeginn gegen Maja
Maja T. wird beschuldigt, 2023 an vier Angriffen auf Neofaschisten in Ungarn beteiligt gewesen zu sein. Ende Februar 2025 begann nun der Prozess in Budapest. Die nonbinäre Person ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, es drohen bis zu 25 Jahre Haft. Einen Deal der Staatsanwaltschaft schlug Maja aus. Er sah ein Geständnis Majas und 14 Jahre Haft vor. Es wird erwartet, dass der Prozess mehrere Monate andauert, da zwischen den Verhandlungstagen längere Pausen liegen.
AfD-Schreckensfiguren
Das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) hat es als Skandal bezeichnet, dass Maximilian Krah und Matthias Helferich zukünftig in der AfD-Bundestagsfraktion sitzen. Christoph Heubner (IAK-Exekutiv-Vizepräsident) erklärte, die Aufnahme der beiden werde Deutschlands Bild in der Welt schwer beschädigen.
Braun-Lübcke gegen Merz
Friedrich Merz wurde von der Witwe Walter Lübckes dafür kritisiert, dass er zum Abschluss des Bundestagswahlkampfes in München über antifaschistische Demonstranten bemerkt hatte: »Wo waren die denn, als Walter Lübcke in Kassel ermordet worden ist von einem Rechtsradikalen?« Irmgard Braun-Lübcke teilte mit, dass sie und ihre Familie die Merz-Äußerung sehr befremdet hätte und sie nach der Ermordung ihres Mannes sechs Jahre zuvor durch tausende Demonstranten ein »starkes gesellschaftlich breites Bekenntnis zu unserer Demokratie und ihren Werten« empfangen habe und zwar von Linken, Liberalen und Konservativen.
Anteil stabil
Der Anteil der Mitglieder im neuen Bundestag mit Migrationshintergrund liegt mit 11,6 Prozent etwa auf dem Niveau von 2021. Gemeint sind Personen, die bei ihrer Geburt selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten oder dies auf mindestens ein Elternteil zutrifft. Mit 20 Prozent lag der Anteil bei der Grünen-Fraktion am höchsten, es folgen die Fraktionen der Linken (18,8) und der SPD (17,5).
Gedenkstätte bedroht
Sachsens Landesregierung plant die zuvor zugesagte finanzielle Unterstützung der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg ab dem Jahr 2026 einzustellen und gefährdet damit die Existenz dieses Erinnerungsorts. Darauf wies das Internationale Komitee Buchenwald-Dora in einer Erklärung von Mitte April hin. Weiter heißt es darin: »In Sachsenburg befand sich das am längsten betriebene frühe KZ in Sachsen, das als ein Vorläufer der späteren Lager wie Buchenwald oder Sachsenhausen betrachtet werden kann. Es ist von großer Bedeutung, die in Deutschland mühsam errungene Gedenkstättenlandschaft auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und den immensen gesellschaftlichen Einsatz für solche historischen Orte zu unterstützen« (siehe zum Sachsenburger Dialog auch Länderseiten Sachsen).
Terrorgruppe verurteilt
Fünf Mitglieder der neofaschistischen Terrororganisation »Vereinte Patrioten« sind vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Anfang März zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Verfahren um die Gruppe, die u. a. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen und durch Waffengewalt Deutschland ins Chaos und die Bundesregierung stürzen wollte, dauerte fast zwei Jahre. Die Haftstrafen reichen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu acht Jahren.
»Endsieg«-Spruch bestraft
Das bayrische Landtagspräsidium hat Mitte März den AfD-Abgeordneten Oskar Lipp mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro belegt. In einer Landtagsdebatte hatte Lipp den anderen Parteien den Vorwurf gemacht, sie würden die Friedensverhandlungen zwischen USA und Russland im Ukrainekrieg sabotieren und unterstellte, sie wollen »weiterhin den Endsieg«. Der damalige Sitzungsleiter Markus Rinderspacher (SPD) rügte die Äußerung und rief Lipp zur Ordnung.
Regelmäßig diskriminiert
Laut einer Mitte März veröffentlichten Studie erlebt über die Hälfte aller Menschen, die sich ethnischen oder religiösen Minderheiten zugehörig fühlen, regelmäßig Diskriminierung. Eine repräsentative Umfrage für die aktuelle Ausgabe des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors zeigte, dass dies zuletzt bei 54 Prozent der Menschen, die Experten als »rassistisch markiert« bezeichnen, der Fall war. Insbesondere bei muslimischen Frauen (61 Prozent bezeichneten sich mindestens einmal im Monat als rassistisch diskriminiert) und schwarzen Menschen war dies der Fall.
Lina E.: Urteil bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte März das Urteil des OLG Dresden gegen die Antifaschistin Lina E. bestätigt. Sie wurde 2023 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie soll von 2018 bis 2020 gemeinsam mit Mitverurteilten an Angriffen auf Neonazis beteiligt gewesen sein. Bundesstaatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Revision. Lina E. war nach zweieinhalbjähriger Untersuchungshaft bis zur Rechtskraft des Urteils entlassen worden. Wie lange sie jetzt wieder in Haft muss, ist unklar.
AfD-Stiftung geht leer aus
Die AfD ist mit ihrem Antrag auf Nachzahlung staatlicher Fördergelder für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Ende März gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass es keine »Pflicht zur Wiedergutmachung« gegenüber der Stiftung durch die Bundestagsverwaltung gebe. 2023 hatte das BVerfG noch entschieden, dass die Chancengleichheit verletzt gewesen sei, weil für die Jahre 2019, 2020 und 2021 keine Fördergelder an die Stiftung geflossen seien. Eine »vollstreckungsfähige Verpflichtung auf (nachträgliche) Aufnahme« in den Kreis der Geförderten enthalte das Urteil aber nicht, hieß es nun.
KZ-Sekretärin tot
Wie erst Anfang April bekannt wurde, ist die wegen Beihilfe zum Mord verurteilte frühere Sekretärin in der Kommandantur des KZ Stutthof Mitte Januar im Alter von 99 Jahren gestorben. Das Landgericht Itzehoe (LG) hatte die Frau 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil 2024 weitgehend bestätigt.
Haft für Berliner Neonazi
Anfang April hat das Berliner Landgericht Julian Milz, den Anführer der neofaschistischen Gruppe »Deutsche Jugend Voran« wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und anderen Straftaten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte u. a. seiner damaligen Partnerin Todesdrohungen geschickt, zudem fiel er durch Attacken zum Beispiel auf TeilnehmerInnen von CSDs auf.
Zusammengestellt von Ulrich Stuwe
(in memoriam P. C. Walther)