Merkel verliert Prozess gegen NS-Opfer
13. November 2014
Italienische NS-Opfer dürfen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigung für NS-Verbrechen fordern. Das geht aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts hervor. Hintergrund des Urteils ist eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), der im Jahr 2012 der Bundesrepublik »Staatenimmunität« gegenüber Klagen vor ausländischen Gerichten zugesprochen hatte. Dies betraf Entschädigungsklagen von NS-Opfern in Italien. Das italienische Verfassungsgericht ist nun zu der Auffassung gekommen, dass das Gesetz, mit dem das IGH-Urteil in Italien umgesetzt wird, verfassungswidrig ist. Es sei unzulässig, dass italienische Bürger Gerichte im eigenen Land nicht anrufen dürften.
Damit steht fest, dass Prozesse von italienischen NS-Opfern gegen Deutschland vor italienischen Gerichten doch weiter geführt werden können. Rechtskräftige italienische Urteile zugunsten von griechischen und italienischen NS-Opfern können von der Bundesrepublik nicht mehr angefochten werden, sondern müssen umgesetzt werden. Das Urteil vom 3. Februar 2012 war von Angela Merkel und Silvio Berlusconi gemeinsam angestrebt worden. Tausenden Hinterbliebenen von Mordopfern sollte damit weiter die Entschädigung vorenthalten und Millionen Sklavenarbeitern der Lohn verweigert werden. Dies betraf Hinterbliebene aus Opfergemeinden in Italien und Griechenland und ehemalige Zwangsarbeiter aus dem Kreis der sowjetischen Kriegsgefangenen und italienischen Zivilinternierten.
Das Gericht in Den Haag lehnte das Klagerecht einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen einen Staat zwar ab, betonte aber auch, dass es eine moralische Verantwortung Deutschlands sehe, den NS-Opfern auch ohne Gerichtsspruch zu helfen. Aus moralischen Gründen bezahlen jedoch die deutsche Wirtschaft und der deutsche Staat gar nichts. Deshalb stellt das neue Urteil eine Chance für viele Opfer dar.