Meldungen
22. Januar 2015
Für Entspannung
Zahlreiche prominente Persönlichkeiten wandten sich in einem Appell (»Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!«) gegen einseitige Schuldzuweisungen und Feindbilder im Ukrainekonflikt, warnten vor Kriegsgefahr und forderten deshalb »eine neue Entspannungspolitik«.
Protest stärker
Gegen die »Pegida«-Aufmärsche, die bislang nur in Dresden größeren Umfang hatten, entwickelte sich bereits im Dezember wachsender Widerstand und Protest. An den meisten Orten war die Anzahl derjenigen, die sich gegen die rassistisch-chauvinistischen Umtriebe stellten, erheblich größer als die Zahl der »Pegida«-Anhänger. In Köln waren es am 14.Dezember über 15.000. In München nahmen weit über 12.000 Menschen an einer Kundgebung gegen die »Pegida«-Umtriebe und deren Hass-Parolen teil. In Kassel standen mehr als 2.000 Protestierende knapp 200 »Pegida«-Anhängern gegenüber; in Bonn etwa 2.500 gegen knapp 250.
Anders als bisher
In ihrem Koalitionsvertrag verpflichten sich die Beteiligten der neuen Thüringer Landesregierung, »stärker als bisher gegen jede Erscheinungsform von Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Homophobie vor(zu)gehen«. Gleichzeitig heißt es in dem Koalitionsvertrag: »Die in der Vergangenheit vielfach dokumentierte Diskreditierung zivilgesellschaftlich und antifaschistisch Engagierter einerseits sowie die Verharmlosung der Gefahren durch Neonazis durch deren Gleichsetzung andererseits werden wir beenden.« Die Erinnerung an die NS-Herrschaft sowie das Gedenken an die NS-Opfer, an die jüdische Geschichte und an den antifaschistischen Widerstand sollen gefördert und unterstützt werden.
Verharmlosung
Neonazis und ihre Gewalttaten werden von Teilen der Justiz noch immer als relativ harmlose bzw. »normale« Fälle behandelt. In der Mehrheit solcher Strafverfahren herrscht Blindheit gegenüber rechten Tatmotiven; das führt zu entsprechender Milde. Das geht aus einer Studie aus dem Kreis der Opferberatung in Sachsen hervor. So fand bei 122 Verfahren wegen Gewalttaten in den Jahren 2006/07, die von der Polizei als »rechts motiviert« eingestuft wurden, in über 40 Prozent der Fälle das rechte Tatmotiv im Urteil keine Erwähnung. Entsprechend milde fielen die Urteile aus. Nur in 12 Prozent der Verfahren wurden die rechten Tatmotive bei der Strafzumessung berücksichtigt. 44 Verfahren wurden gänzlich eingestellt.
Kein Verfahren
Das Landgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen früheren SS-Mann ab, weil eine aktive Beteiligung an dem Massaker der SS 1944 im südfranzösischen Oradour-sur-Glane nicht mehr nachweisbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte den SS-Angehörigen wegen gemeinschaftlich begangenem Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an Hunderten Menschen angeklagt. In Oradour-sur-Glane waren von der SS-Einheit, der der Angeklagte angehörte, 642 Zivilisten, darunter 452 Frauen und Kinder, ermordet worden.
Brand-Ursachen
Die Brandanschläge gegen drei für Flüchtlingsunterkünfte vorgesehene Häuser in Vorra (nahe Nürnberg) stärken die Einschätzung, dass ständige Erklärungen über angebliche »Flüchtlingsschwemme«, »Asylmissbrauch« und »Armutseinwanderung« sowie Demonstrationen gegen Flüchtlingsunterkünfte ein Klima schaffen, das zu Gewalttaten führt.
Neue Militanz
Anschläge u.a. mit Molotowcocktails auf Bundestagsgebäude sowie Abgeordneten- und Parteienbüros weisen nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden auf »neue militante Strukturen in der rechtsradikalen Szene« hin. Mit Bekennerschreiben meldete sich eine »Deutsche Widerstandsbewegung«. In Baden-Württemberg verbot der Innenminister die »Autonomen Nationalisten Göppingen«. Sie gelten als kriminelle Vereinigung. Sie hätten »Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus« und begingen Gewalttaten.
»Einfaches Maß«
In Frankfurt am Main kassierte das Arbeitsgericht die Kündigung des stellv. NPD-Landesvorsitzenden Stefan Jagsch, der bis zur Aufdeckung seiner Beschäftigung im städtischen Jobcenter tätig war. Der Richter erklärte, bei einem einfachen »Büroangestellten« (wie die Bezeichnung jedes städtischen Angestellten lautet, der nicht ausgebildeter Verwaltungs- oder technischer Angestellter ist), sei nur »ein einfaches Maß an Verfassungstreue« erforderlich. Der NPD-Führer habe in seinem Job »die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht aktiv bekämpft«. Deshalb müsse er weiter beschäftigt werden. Die Stadt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Einreisesperren
Von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderungen sehen u.a. schnellere Abschiebungen von Ausländern vor, die sich »radikalisieren« oder straffällig werden. Zudem können Wiedereinreisesperren bis zu zehn Jahren verfügt werden.
Musealisierung
Ehemals NS-Verfolgte und Widerstandskämpfer wenden sich gegen die Reduzierung des Zugangs zur Gedenkstätte Mauthausen durch eine Schließung an Montagen. Der österreichische »Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen« protestiert in diesem Zusammenhang gegen »den Prozess der Musealisierung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen« und dagegen, »dass die Gedenkstätte zunehmend wie ein Museum geführt wird«.
Prozess gegen Tim
Der Prozess gegen den Antifaschisten Tim H. wegen seiner Rolle bei den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden wird im Januar vor dem Dresdener Amtsgericht fortgesetzt. Tim H. war im Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden wegen angeblich »besonders schwerem Fall von Landfriedensbruch« zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Wie in anderen Dresdener Verfahren auch, wirft die Verteidigung der Polizei und Staatsanwaltschaft vor, angebliches Beweismaterial manipuliert zu haben.
NSU-Prozess bis 2016
Das Oberlandesgericht München verkündete für das NSU-Verfahren Verhandlungs-Termine vorerst bis Januar 2016.
Kaum Unterschied
Die jüngste Rede des brandenburgischen Fraktionsvorsitzenden der AfD, Alexander Gauland, habe gezeigt, »dass sie nicht mehr viel von denen der NPD und DVU unterscheidet«, erklärte im Dezember der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Zusammengestellt von P.C. Walther