Freibriefe für V-Leute

geschrieben von Ernst Antoni

8. März 2015

Geheimdienst-Gesetzentwurf preist »Verbesserungen« an

 

»V-Leute sind Nazis mit V«: Diese im Zuge der nonpd-Kampagne der VVN-BdA entstandene, zugegeben pointierte Aussage gefiel nicht allen, die ein Verbot der Nazipartei unterstützten und unterstützen. Der Schutz jener V-, ausgeschrieben »Vertrauens«-Personen des Inlandsgeheimdienstes war bekanntlich entscheidend für das Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im aktuellen »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes« sind nun bundeseinheitlich Regelungen vorgesehen, mit denen, so die Süddeutsche Zeitung, auch das V-Leute-Wesen definiert werden soll: V-Leute seien, soll künftig als Paragraph 9a im Verfassungsschutzgesetz stehen, »Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit« mit dem Geheimdienst »Dritten nicht bekannt ist«. Wie es sich mit den »privaten« V-Personen verhält, soweit über sie im Zuge des NSU-Verfahrens Details öffentlich wurden, sollte inzwischen überdeutlich sein. Das waren und sind meist keine kleinen »Nazis mit V«, sondern Finanziers (mit öffentlichen Mitteln), eventuell auch Planer und Mittäter bei Mordserien. Eigentlich müssten das gerade die wissen, die mit ihrem »Verbesserungs«-Gesetzentwurf dem V-Personen-System und anderen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten bisherige Freiräume erhalten oder gar noch erweitern wollen.

»Wer nach dem NSU-Skandal, der auch ein V-Leute-Skandal war, einen solchen Gesetzentwurf verschickt, müsste eigentlich vor Scham rot werden«, schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen. Rot bestimmt nicht – das widerspräche nicht zuletzt dem traditionellen »Feindbild links«, das seit Jahrzehnten auch die VS- und V-Aktivitäten in Schwung hält.