Grundrechte im Schwinden
6. März 2016
Der Bundestag verabschiedete das »Asylpaket II«
Von der »größten Verschärfung des Asylrechts seit den Neunzigerjahren« war in der Tagespresse zu lesen, nachdem am 25. Februar der Bundestag mit 429 zu 147 Stimmen bei vier Enthaltungen das »Asylpaket II« verabschiedet hatte. Das stimmt – wobei aber in einem Gros der Medien, die sich des Themas annahmen, der Hinweis unterblieb, dass in diesen Neunzigerjahren das bis dahin geltende Asylrecht ohnehin bereits weitgehend verstümmelt und demontiert worden war. Auch damals sorgten Zahlen-Panikmache (»Das Boot ist voll«), ausländerfeindliche und rassistische Parolen und Aktionen bis hin zu pogromartigen Ausschreitungen und Brandstiftungen letztlich für ein gesellschaftliches Klima, das diese Eingriffe ins Asylrecht erst möglich machte. Eingriffe in ein Recht, das in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ja aufgenommen worden war als Konsequenz und Auftrag aus den Erfahrungen mit Menschenverfolgung und Rassismus des deutschen NS-Regimes. Auch aus den Erfahrungen mit dem von diesem Regime über die Menschheit gebrachten Weltkrieg, mit der lebensrettenden Flucht ins Exil, die für viel zu wenige der Gejagten und Verfolgten möglich war. Und auch mit den schwierigen Bedingungen, denen sich viele der Geretteten auf den Wegen zu den Orten ihrer Rettung und auch an diesen selbst schließlich gegenüber sahen.
Im Februar 2016 wurde nun als aktuelle Verschärfung auf das verstümmelte Asylrecht ein »Asylpaket II« gepackt. In einem Kommentar dazu schreibt der seit Jahrzehnten auf diesem Feld engagierte Publizist und Jurist Heribert Prantl: »Vor 23 Jahren hat die Politik, um Flüchtlingszahlen zu senken, das Asylgrundrecht verkleinert. Jetzt verkleinert sie, ohne dies ausdrücklich als Grundgesetzänderung zu benennen, weitere Grundrechte.« Und: »Insgesamt wird der Schutz von Leben und Gesundheit von Flüchtlingen relativiert.«