Justiz voller Altnazis
6. Dezember 2016
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik waren über die Hälfte der Führungs- und Leitungspositionen im Bundesjustizministerium mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern besetzt. Das hat eine Untersuchungskommission von Wissenschaftlern festgestellt. Im Unterzeitraum von 1949/50 bis 1973 lag die Zahl der ehemaligen NSADP-Mitglieder deutlich über 50 Prozent; in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent. Von den insgesamt 170 Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleitern im Ministerium waren 53 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder; jeder fünfte ein ehemaliger SA-Mann, 16 Prozent saßen bereits im Nazi-Reichsjustizministerium. Die hohe personelle Kontinuität zwischen der Nazi-Justiz und dem Justizministerium der jungen Bundesrepublik habe fatale Folgen gehabt, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas bei der Vorstellung des Berichts. Nach Feststellung der Kommission hat das dazu geführt, dass bis heute in den Gesetzen Formulierungen und Ideen zu finden sind, die aus der NS-Zeit stammen. Opfer der Nazis seien weiter diskriminiert worden. Kriegs- und Naziverbrechern sei geholfen worden, indem deren Strafverfolgung systematisch verhindert wurde.