Rechtswidrig

4. März 2017

Rund tausend Teilnehmer einer Blockupy-Demonstration hatte die Polizei im Juni 2013 in Frankfurt am Main angehalten, eingekesselt, stundenlang festgehalten und ihnen anschließend Aufenthaltsverbot für große Teile Frankfurts erteilt. Diese pauschalen Aufenthaltsverbote waren rechtswidrig. Das stellte – nach über drei Jahren – der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem abschließenden Urteil fest (Az: BA 2106/14.Z).