Anfrage zu Antifaschismus
8. Februar 2018
Die fortgesetzten Angriffe des Inlandgeheimdienstes »Verfassungsschutz« gegenüber antifaschistischen Aktivitäten und Gruppierungen – insbesondere auch gegenüber der VVN-BdA – haben die Bundestagsfraktion der Linken veranlasst, eine entsprechende »Kleine Anfrage« an die Bundesregierung zu richten.
Eingangs reflektiert die Linksfraktion den Anlass ihrer Anfrage, dass nämlich von den Verfassungsschutzämtern behauptet wird, Antifaschismus und Antikapitalismus seien per se »nicht mit der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) vereinbar« und »wirkliches Ziel« auch antifaschistischer Aktivitäten sei »die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie«. Die Fraktion weist darauf hin, dass mit der Gleichsetzung der parlamentarischen Demokratie und des bürgerlich-demokratischen Staates mit Kapitalismus ein wesentlicher Verfassungsgrundsatz verfälscht wird. Dem Grundgesetz entspricht die Gleichsetzung nicht.
Die Fragesteller gehen konkret zur Sache. Sie wollen genau wissen, auf welchen Fakten und Grundlagen die vom Verfassungsschutz verwendeten Begriffe und Anschuldigungen eines »linksextremistischen Antifaschismus« bzw. »orthodox-kommunistischem Antifaschismus« beruhen. Konkret lautet eine der Fragen: »Inwieweit und aus welchem Grund ist die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) derzeit Objekt der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landes-ämtern für Verfassungsschutz?«. Gefragt wird ebenso nach der Einordnung des Schwurs von Buchenwald.
Mit der Beantwortung der Fragen, sofern und soweit sie denn erfolgt, wird mit Sicherheit wieder deutlich werden, dass die Darstellungen des Verfassungsschutzes nicht auf Tatsachen beruhen, sondern polemische Kampfansagen sind, die dazu dienen, antifaschistische Aktivitäten zu behindern, wenn nicht gar zu unterbinden. Genau das aber ist gegen die Demokratie und gegen die Verfassung gerichtet.