»Terrorcrew« fein raus
27. Februar 2019
Urteil gegen Bamberger Sektion der »Weißen Wölfe«
Seit März 2016 ist eine extrem rechte Dachorganisation, die sich selbst »Weiße Wölfe Terrorcrew« nennt, vom Bundesinnenministerium verboten. Der Prozess gegen vier Mitglieder der Ortsgruppe im fränkischen Bamberg begann im Oktober 2018 und zog sich bis Mitte Dezember hin. Dann verkündete der Richter am dortigen Landgericht sein Urteil, dessen Quintessenz lautete, dass besagte Terrorcrew, zumindest deren Bamberger Ableger, keine »kriminelle Vereinigung« im Sinne des Strafgesetzes sei. Also keine Vereinigung, wie die Süddeutsche Zeitung in ihrem Gerichtsbericht erläuterte, »deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen«. Fazit für die Angeklagten: In einem Fall eine Geldstrafe, in zweien zwar Gefängnisstrafen, aber auf Bewährung. Lediglich der Hauptangeklagte, der damalige »Sektionsleiter« der braunen »Weißen Wölfe« in Bamberg, erhielt »unter Einbeziehung eines anderen Urteils« eine dreijährige Haftstrafe.
Geahndet wurden, so das Gericht, »Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens und verbotener Umgang mit Sprengstoffen«. Ihm lag eine Fülle von Material vor – im SZ-Artikel wird aus dem Chat-Verkehr der Angeklagten und anderen Verlautbarungen in digitalen Medien zitiert – in denen ganz offen Gewalt und Terror gegenüber Asylbewerbern und politischen Widersachern propagiert wurden. Dokumentiert waren überdies diverse Sachbeschädigungen, Angriffe auf Menschen und eine Reihe anderer Ausschreitungen.
»Das Bamberger Verfahren », zitiert die SZ aus dem Plädoyer des Staatsanwaltes, habe das Vorurteil widerlegt, »dass die Justiz ‚auf dem rechten Auge blind sei‘«. Auf dieses Plädoyer folgte dann kurz darauf das Urteil. Keine »kriminelle Vereinigung«. Bloß eine »Terrorcrew«. Echt widerlegt, das alte Vorurteil…