Skandalöses Urteil zu NPD-Plakat

geschrieben von Zusammengefasst von Valentin Zill

31. März 2020

Eine Frankfurter Rechtsanwältin geht dagegen vor

Ein Gießener Verwaltungsrichter hatte am 09.08.2019 geurteilt, ein von der Gemeinde Ranstadt entferntes NPD-Wahlplakat zur Europawahl erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, und dabei »argumentiert« wie die NPD (P. C. Walther berichtete in antifa Jan./Feb. 2020 auf Seite 12). Ob dieser Missachtung des Rechtsstaats wendete sich Anwältin Gisela Puschmann an die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und fordert die Überprüfung seiner Diensttauglichkeit. Ihr Brief in Auszügen:

»… Das Urteil gibt ausreichend Anlass, an der Dienstfähigkeit des … Richters Zweifel zu hegen so dass ich beantrage, den in dieser Angelegenheit erkennenden Richter … auf seine Diensttauglichkeit untersuchen zu lassen.« Puschmann zitiert dann aus dem irrwitzigen Urteil des namenlos bleibenden Richters, der mit bruchstückhaftem Halbwissen sprunghaft und selektiv durch 3000 Jahre Geschichte eiert und nach einer pseudowissenschaftlichen »Sprachanalyse«, gestützt auf ein Schulwörterbuch, schließt, das NPD-Plakat trage »keinen volksverhetzenden Charakter«. Der Gießener Verwaltungsrichter vergleicht die Flüchtlinge und Migranten des Jahres 2015 mit den spanischen Conquistadores und deren Wüten in den Reichen der Azteken und Inka. Dazu bemerkt Anwältin Puschmann: »Im Geschichtsunterricht scheint er [der Richter] … gelegentlich gefehlt oder nicht aufgepasst zu haben. Die Conquistadores waren keine Migranten; es waren Söldnertruppen, deren einziges Ziel es war, Beute zu machen… Mir scheint dies ein erheblicher Unterschied zu den Menschen, die 2015 in unser Land gekommen sind. Das waren Menschen, die aus ihrer jeweiligen Heimat fliehen mussten und u.a. in Deutschland Schutz suchten und erhielten; steht so in unserer Verfassung (Art. 16 GG); die Vorlesung hat der erkennende Richter wohl auch versäumt. … Ergo (so verstehe ich das Urteil): die NPD sagt mit dem Wahlplakat nur die Wahrheit…«

Rechtsanwältin Puschmann entwirft daraufhin beispielhaft das Szenario, jemand plakatiere im Wahlkampf »Justiz tötet«, und führt aus, wohin die »Argumentation« des Gießener Richters führt, wenn man sie auf ihr Beispiel anwendet. Sie verweist auf einen Brief des Frankfurter Oberlandesgerichtspräsidenten Ungewitter vom 26.06.1941 an den Reichsminister der Justiz, in dem er fordert, eine gesetzliche Grundlage für die Massenmorde in Hadamar zu schaffen. Eine Tante von Gisela Puschmann war dort »unter den Augen des OLG-Präsidenten« umgebracht worden, mit gerade einmal 17 Jahren. »Man könnte also zu dem Schluss kommen, Justiz tötet, würde man der Argumentationskette des erkennenden Richters folgen. Doch dies wäre nur die ‘halbe Wahrheit’, denn es gibt auch die andere Wahrheit, nämlich dass die heutige Justiz mehrheitlich sicher ordentlich und anständig arbeitet… Dies bedeutet, ja, es gibt diese negative Seite, doch die Mehrheit ist redlich, anständig und ordentlich und genauso verhält es sich mit den Migranten… Sicherlich hätte der erkennende Richter, hätte man ‘Justiz tötet’ plakatiert, empört reagiert, über diese Dreistigkeit gegenüber dem Rechtsstaat…, über die üble Verunglimpfung der Justiz… Ich habe mit diesem fiktiven Beispiel aufgezeigt, wie absurd und perfide [die] ‘Argumente’ [des Richters] sind. Ich habe damit aufgezeigt, dass das Wahlplakat der NPD den Charakter der Volksverhetzung aufweist, denn es stellt Migranten als potentielle Mörder dar, verunglimpft und beleidigt eine ganze Gruppe von Menschen; dies ist ein deutlicher Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG. … Der Richter wartet auch noch mit Kriminalstatistiken auf, die beweisen sollen, dass eine Vielzahl von Straftaten auf das Konto von Migranten gehen.

Er ‘vergisst’ zu erwähnen, wie viele Straftaten auf das Konto von Nazis gehen.« Die Morde seien auch ein Resultat der fortgesetzten Hetze und Volksverhetzung durch Naziparteien wie die NPD oder AfD, aber das erwähne der Richter nicht. »Wer solche Richter hat, braucht keine Feinde. … Losgelöst vom Gesetz, taucht er in Jahrtausende Geschichte der Migration ein, alles wird pauschal abgehandelt … mit nur einem Ergebnis, Migration ist tödlich. … Das einfache, naheliegende, was ein Richter laut Gesetz zu tun hat, ALLE Argumente FÜR UND WIDER abzuwägen, genau das tut er nicht.« Der Leser des Urteils käme so zu dem Ergebnis, dass Migration gleichzusetzen sei mit »Invasion und Vernichtung der eigenen Kultur«, was genau den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB erfülle. »[E]s war ein Akt des Anstandes und der Menschlichkeit, Menschen in größter Not Aufnahme zu bieten und die Grenzen für sie zu öffnen (siehe Grundgesetz). Diese Menschen haben sich nicht gewaltsam Zutritt verschafft… Sie als Ministerin sollten unverzüglich die Überprüfung der Dienstfähigkeit dieses Richters anordnen, denn die gesamte Argumentation in dessen Begründung lässt den Schluss zu, dass hier Dienstunfähigkeit vorliegen könnte, die geeignet ist, bei einer Fortsetzung seiner Tätigkeit den Rechtsstaat nachhaltig zu schädigen …«