Mildes Urteil

25. Mai 2021

Der Stabsfeldwebel Philipp Sch. von der inzwischen aufgelösten 2. Kompanie des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ist am 12. März zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Täter hatte eingestanden u. a. ca. 5.000 Schuss Munition und zwei Kilo Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen gestohlen und in seinem Garten vergraben zu haben. Obwohl bei ihm auch neofaschistisches Propagandamaterial gefunden wurde, konnte das Landgericht Leipzig keine gefestigte »rechtsextremistische Geisteshaltung« feststellen. Auch könne seine Behauptung nicht widerlegt werden, dass er nur Munitionsengpässe bei der Schießausbildung überbrücken wollte.