Feindeslisten
28. Mai 2021
Als Reaktion auf die Sammlung und Weitergabe von persönlichen Daten von Politikern und Aktivisten antifaschistischer und linker Organisationen, hat Anfang März das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zu »Feindeslisten« vorgelegt. Das bisher bekannte Material zum neuen Paragraphen 126a Strafgesetzbuch enthält Schwammiges. Eines ist aber bereits absehbar: Die neue Rechtsprechung soll hauptsächlich gegen linke und antifaschistische Personen zur Anwendung kommen. Der Entwurf überlässt es völlig der Richterschaft zu entscheiden, wann die Verbreitung öffentlich zugänglicher Daten geeignet ist, eine Person oder ihr nahestehende Personen der Gefahr eines Verbrechens auszusetzen. Allein die Bewertung der Verbreiter oder des Verbreitungsmediums als »extremistisch« durch die »Sicherheitsbehörden« könnte laut Entwurfsbegründung für eine solche »Eignung« ausreichen.