Nötigung: Sitzblockade
3. Juli 2021
Anfang Mai sind in Berlin mehrere Aktivist*innen wegen Nötigung z. T. in zweiter Instanz zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten 2019 durch Sitzblockaden den »Marsch für das Leben« verhindern wollen. Bei diesem »Marsch« versuchen christliche FundamentalistInnen gemeinsam mit Faschisten gegen die legale Möglichkeit der Abtreibung zu protestieren. Dies durch friedliche Sitzblockaden zu verhindern ist nach Ansicht der Gegendemonstrant*innen keine Nötigung, sondern Ausdruck einer politischen Auseinandersetzung. Derweil sind auch wegen Blockaden eines Aufmarschs der Neo-nazipartei »Der III. Weg« im Oktober 2020 Anzeigen wegen Nötigung anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil zu Sitzblockaden der Friedensbewegung entschieden, dass die in der Nötigungsnorm geforderte »Verwerflichkeit« der Nötigungshandlung zum angestrebten Zweck gesondert geprüft werden müsse.