Urteile rechtskräftig

9. September 2021

Kurz vor Redaktionsschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen der im NSU-Prozess Verurteilten ohne mündliche Verhandlung verworfen. Damit sind die Urteile gegen Beate Zschäpe (Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung), Ralf Wohlleben (10 Jahre Gefängnis), Holger Gerlach (3 Jahre) rechtskräftig. Carsten Schultze (3 Jahre) legte kein Rechtsmittel ein. Nur im Fall des NSU-Gehilfen André Eminger kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Gegen seine zweieinhalbjährige Haftstrafe hatte die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt.