Meldungen

8. November 2022

Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Ende August vollständig bestätigt. Somit bleibt es sowohl bei der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung für den Lübcke-Mörder Stefan Ernst, als auch beim Freispruch für seinen Gesinnungsgenossen Markus Hartmann.

Compact-Heft verboten

Wegen Verletzung des Urheberrechts hat das Landgericht Berlin den Verkauf des Sonderhefts zur vierten Staffel der Serie »Babylon Berlin« des rechten Magazins Compact verboten. Nicht auf Grund des in der Ausgabe verbreiteten Geschichtsbildes ist der Verkauf Ende August eingestellt worden, sondern wegen der großzügigen Verwendung von Bildmaterial des Rechteinhabers. Die von der Produktionsfirma beantragte einstweilige Verfügung ist – anders als Compact behauptet – keine Zensurmaßnahme, dient aber der Distanzierung von dem rechten Blatt.

Terror gegen Geflüchtete

In Leipzig-Grünau sind Ende August kurz nacheinander auf eine Flüchtlingsunterkunft und eine Kita, in der Kinder aus der -Ukraine betreut wurden, Brandanschläge verübt worden. Gegen die Unterkunft wurden Brandsätze geworfen, bei der Kita wurde die Eingangstür unter Verwendung eines Brandbeschleunigers angezündet. Die Polizei hat keine Hinweise auf die Täter. Kurz vor Redaktionsschluss ist bekannt geworden, dass nahe Wismar eine Flüchtlingsunterkunft niedergebrannt wurde. Die 14 ukrainischen BewohnerInnen blieben unverletzt. Ein gemaltes Hakenkreuz, das einige Tage vorher entdeckt worden war, deutet ins neofaschistische Milieu. Zudem kam es Ende Oktober im sächsischen Bautzen zu einem Brandanschlag auf ein Gebäude, in das 200 Geflüchtete einziehen sollten. Kurz zuvor hatte es eine AfD-Kundgebung in der Nähe gegeben, wobei dem Portal volksverpetzer.de zufolge dort zumindest indirekt Aktionen gegen die geplante Unterkunft angekündigt wurden.

Gericht bestätigt Verbot

Das Verbot des extrem rechten Events »Kampf der Nibelungen« durch die Stadt Ostritz (Sachsen) aus dem Jahre 2019 ist vom Verwaltungsgericht Dresden erstinstanzlich bestätigt worden. Die Veranstaltung ist zwischen 2013 und 2018 jährlich durchgeführt worden, 2019 von der Stadt verboten worden, da sie keine Sportveranstaltung sei, sondern der extrem rechten Kampfertüchtigung und der Vorbereitung der politischen Kämpfe diene. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung eines Rechtsmittels beantragt werden.

Ballweg bleibt in Haft

Der »Querdenker« Michael Ballweg bleibt in Haft. Nachdem bei ihm wegen eines Veruntreuungsverdachts von Spendengeldern Durchsuchungen stattgefunden hatten, wurde Ballweg inhaftiert. Bis Februar 2022 sollen bei ihm knapp 1,3 Millionen Euro an Spenden eingegangen sein. Davon soll er große Summen auf andere Konten und seine eigene Familienstiftung überwiesen haben. Ballweg hat im März sein Stuttgarter Eigenheim verkauft und soll eine Auswanderung nach Costa Rica geplant haben. Der Gründer von »Querdenken-711« bestreitet die Vorwürfe. Die beantragte Haftentlassung wurde Anfang September abgelehnt.

Missbrauch strafbar

Wer Stolpersteine nutzt, um Corona-Maßnahmen mit der Judenverfolgung während der NS-Zeit zu vergleichen, macht sich wegen Volksverhetzung strafbar. Das Amtsgericht St. Ingbert entschied Anfang September gegen eine Aktivistin der Partei »Die Basis«. Sie hatte rote und weiße Kerzen neben Stolpersteinen angezündet und einen Zettel daneben gelegt. »Es begann immer mit Ausgrenzung!« und »Die roten Kerzen stehen für geimpfte, die weißen für nichtgeimpfte Mitmenschen«.

NSP-Chef gibt auf

Der Mitbegründer und bisherige Vorsitzende der neofaschistischen Splittergruppe »Neue Stärke Partei« (NSP), Michel Fischer, ist Mitte September von seinen Ämtern zurück- und ausgetreten. Die NSP ist Ende letzten Jahres in Erfurt als Abspaltung des »III. Weges« gegründet worden. Sie ist bisher durch eine Vielzahl von Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet aufgefallen. Gründe für den Rückzug wurden nicht genannt. Die alleinige Parteiführung übernimmt nun der bisherige Co-Vorsitzende Bryan Kahnes.

Peterson-Auftritt in Berlin

Am 29. September hat Jordan Peterson erstmals in Deutschland im ausverkauften Berliner Tempodrom gesprochen. Der kanadische Psychologe, Alt-Right-Vordenker und Antifeminist will der alten weißen Männlichkeit wieder zu Anerkennung verhelfen. Er diskreditiert daher Feministinnen, Transpersonen und andere Personengruppen. Er wendet sich gegen politische Korrektheit und angebliche Cancel-Culture. Er äußert sich auch rassistisch, da er unterschiedliche Ethnien für mehr oder weniger intelligent hält. Mit Büchern und Internetvideos ist er weltweit bekannt geworden. Mehrere hundert Aktivisten demonstrierten gegen ihn.

AfD-Richterin bleibt

Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) ist am 13. Oktober vor einem Dienstgericht für Richter gescheitert, Malsack-Winkemann auf Grund ihrer im Bundestag gehaltenen Reden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Bundestagsreden laut Grundgesetz frei und geschützt seien und zu keinen dienstlichen Sanktionen führen dürften. Eine schwere Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit als Richterin sei nicht anzunehmen, urteilten die Richter.

Angriffe auf Gedenkstätte

Das Jugendschöffengericht Weimar hat den 20-jährigen Thomas F. und den 22-jährigen Ralf W. zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. F. hatte in der Nacht zum 3. Oktober Pflastersteine auf die Glasfassade eines Pavillons der KZ-Gedenkstätte Buchenwald geworfen. Der ältere hat zugeguckt und Schmiere gestanden. F. wurde zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, W. zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Täter gehören der neofaschistischen Szene an. Erst im Juli waren Gedenkbäume in der Nähe der Gedenkstätte Buchenwald zerstört worden. Zudem haben am 27. Oktober Unbekannte Hakenkreuze und andere Nazisymbole auf Schilder der Gedenkstätte geschmiert. Für die Stiftung der Gedenkstätte »ein abscheulicher Angriff auf die Würde der NS-Opfer und auf unsere Arbeit«.

AfD Hessen mit Erfolg

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschloss am 19. Oktober in einem vorläufigen Verfahren, dass AfD Hessen vom Verfassungsschutz des Landes nicht als »Verdachtsfall« behandelt werden darf. Erst Anfang September hatte die Behörde die Überwachung der Partei angekündigt. Der Gerichtsbeschluss gilt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Zusammengestellt von Ulrich Stuwe

(in memoriam P. C. Walther)