Antisemitismus blüht mit Hilfe der Justiz

geschrieben von Bernadette und Joachim Gottschalk

9. März 2023

Am Volkstrauertag 2020, veranstaltete die Partei »Die Rechte« eine Mahnwache an der Synagoge in Braunschweig. Die Kundgebung hatte das vielsagende Motto »Freiheit für Palästina – Menschenwürde ist nicht verhandelbar! Zionismus stoppen« und war für den Zeitraum »19.33 bis 19.45 Uhr« angemeldet. Martin Kiese, Vorstandsmitglied der Partei, schleuderte den versammelten Journalisten entgegen »Judenpresse – Judenpack – Feuer und Benzin für euch«.

Wir, deren Angehörige in Auschwitz ermordet wurden, haben daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet. Eine Ermittlungsaufnahme wurde jedoch abgelehnt. Erst nach zahlreichen Beschwerden, unter anderem durch die israelitische Kultusgemeinde Niedersachsen, verfügte die Generalstaatsanwaltschaft dass Ermittlungen aufgenommen werden sollen.

Im Februar dieses Jahres, also zweieinhalb Jahre später, wurden diese nunmehr eingestellt. Die Braunschweiger Ermittler könnten keine Volksverhetzung in der Aussage von Kiese entdecken. Die Begründung lautete: »Mit dem Begriff der ›Judenpresse‹ können nicht alle in Deutschland lebenden Juden gemeint sein. Der Begriff ›Judenpack‹ ist im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Begriff ›Judenpresse‹ erfolgt. Damit liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte die anwesenden Medienvertreter als ›Judenpack‹ bezeichnen wollte, nicht aber zugleich die in Deutschland lebenden Juden als ›Pack‹ bezeichnet werden.« Dass mit dem Ausspruch nicht die Journalisten, sondern Juden verunglimpft werden sollten, kommt der Staatsanwaltschaft nicht in den Sinn. Weiter wird begründet: »Die Äußerungen des Beschuldigten waren in der konkreten Situation nicht geeignet jemanden aufzuhetzen, da keine Personen anwesend waren, die hätten aufgehetzt werden können«. Als ob es bei Volksverhetzung auf das Publikum ankäme. Gegen diese Entscheidung wurde wiederum Beschwerde eingelegt.