In Richtung Finanzierung
9. März 2023
Verfassungsgericht urteilt zur Desiderius-Erasmus-Stiftung
Steuermillionen für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) – diesem Ziel sind Stiftung und Partei mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar ein gutes Stück nähergekommen. Zwar hat das Gericht der AfD nur für das Jahr 2019 bescheinigt, durch den Ausschluss von der Stiftungsfinanzierung benachteiligt worden zu sein, doch das Urteil hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Diese muss generell neu geregelt und gesetzlich fixiert werden, ein klarer Auftrag an den Bundestag.
Allerdings hat das Verfassungsgericht damit nicht über die Frage entschieden, ob der DES Steuermittel zustehen. Der Gesetzgeber könne die Vergabe an Bedingungen knüpfen, nur müssen die transparent, gesellschaftlich diskutierbar und überprüfbar sein. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, ein Stiftungsgesetz so auszugestalten, dass die extreme Rechte in Form der AfD bzw. der DES nicht davon profitiert. Vorschläge dazu gibt es: so einen vom Anne Frank Zentrum verbreiteten Gesetzentwurf des früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck, der letztlich den Verfassungsschutz und die Verpflichtung auf die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGo) zum Maßstab für den Anspruch auf Finanzmittel macht. Alternativ dazu und weniger an fdGo und der Sicht des Inlandsgeheimdienstes orientiert ist ein Gesetzesvorschlag der NGO Campact. Auch in diesem wird der Zweck der parteinahen Stiftungen an die aktive Unterstützung »der freiheitlich demokratischen Grundordnung« gebunden, die jedoch eng mit dem Menschenwürdegrundsatz, der Gleichberechtigung und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbunden wird. Damit soll die demokratische, menschenrechtliche und auf gleichberechtigte Teilhabe aller gerichtete Grundlage des Grundgesetzes und nicht die vermeintlich »extremistischen« Abweichungen von einer nicht näher definierten fdGo ins Zentrum gerückt werden.
Allerdings liegt die Ausgestaltung eines vom Verfassungsgericht verlangten Stiftungsgesetzes bei der Mehrheit im Bundestag und die tickt nach wie vor in der Logik des Extremismusansatzes. Sollte es also mehrheitlich den Willen im Bundestag geben, ein Stiftungsgesetz so zu formulieren, dass zumindest die Möglichkeit besteht, die DES von der Finanzierung auszuschließen, wird es sich aller Wahrscheinlichkeit nach im Rahmen dieser Extremismuslogik bewegen.
Aus antifaschistischer Sicht stellt sich die Frage, welche Kröten man schlucken muss, um die vage Möglichkeit eines Ausschlusses der DES aufrechtzuerhalten? Die Erfahrungen der VVN und der gesellschaftlichen Linken generell lassen alle Alarmglocken schellen, wenn ein inhaltsleerer Extremismusbegriff zum einzigen Mittel gegen rechts in Stellung gebracht wird.