Ein Vorzeigeunternehmen schlechthin

geschrieben von Silvio Lang

2. März 2024

Sachsens VVN-BdA in gerichtlicher Auseinandersetzung mit Hentschke Bau

Seit März 2023 befindet sich die sächsische VVN-BdA in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen Hentschke Bau aus Bautzen und seinem Geschäftsführer Jörg Drews (antifa berichtete). Hintergrund ist ein Artikel1, der von einem Recherchekollektiv in Trägerschaft des Landesverbandes, in Zusammenarbeit mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig, veröffentlicht wurde und sich mit Vernetzungen von Unternehmern in Ostsachsen mit der rechten Szene befasste.

Am 19. Januar kam es zur Verhandlung vor dem Landgericht Dresden, begleitet von einem großen öffentlichen Interesse. So musste die Verhandlung in den größten Gerichtssaal verlegt werden. In der Folge gab es zunächst ein vergiftetes Güteangebot der Klägerseite, das selbstredend abgelehnt wurde, bevor drei Zeugen gehört wurden. Für die VVN-BdA sagte der Leiter des EFBI, Prof. Oliver Decker, aus. Er schilderte, dass er als promovierter Psychologe und somit anerkannter Fachmann die Zeugenbefragung der auf Anonymität bestehenden Quelle persönlich vorgenommen hatte und alle journalistischen und wissenschaftlichen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Besagte Quelle ist zentraler Bestandteil des Absatzes über Hentschke Bau im beklagten Artikel, weil sie darin einen Vorfall in einem Pausenraum schildert, bei dem ein Angestellter vom »Vergasen« von Minderheiten sprach.

Hentschke Bau aus Bautzen sieht sich wohl als der beste »Arbeitgeber« aller Zeiten. Foto: 15grad-research.net

Hentschke Bau aus Bautzen sieht sich wohl als der beste »Arbeitgeber« aller Zeiten. Foto: 15grad-research.net

Die Klägerseite benannte zwei Betriebsräte als Zeugen. Deren Aussagen kann man nur als Gefälligkeitsaussagen bewerten. Träfe zu, was beide aussagten, wäre Hentschke Bau der beste Arbeitgeber aller Zeiten. In über 20 Jahren seien ihnen demnach nie rassistische, sexistische, rechte oder anderweitig diskriminierende Aussagen, Aufkleber, Kleidung oder anderweitige Vorfälle bekannt geworden. Es gäbe auch nie Beschwerden, insbesondere nicht von den Angestellten mit Migrationshintergrund. Und den geschilderten Vorfall habe man auch nicht aufklären können (und es auch nicht ernsthaft versucht), bezweifle gar, dass er je passiert sei. Das alles bei einem ostsächsischen Unternehmen mit über 700 Angestellten, das in der Baubranche tätig ist. Da passen die empirisch belegbare Wirklichkeit und die imaginierte Selbstwahrnehmung hinten und vorne nicht zusammen.

Im Ergebnis des Verhandlungstages wird am 5. April ein Urteil verkündet. Konkrete Anhaltspunkte, wie dieses ausfallen wird, ergaben sich nicht – dennoch stellt sich die VVN-BdA Sachsen in der ersten Instanz auf ein negatives Urteil ein. So oder so ist davon auszugehen, dass man sich vor der nächsten Instanz wiedersehen wird. Denn eine Klageabweisung werden Hentschke Bau/Drews mit Sicherheit nicht akzeptieren.

1 kurzelinks.de/prozess-sachsen