Kein Verbot von Compact
6. Juli 2025
Bundesverwaltungsgericht verwirft Entscheidung von früherer Innenministerin Faeser
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einer Entscheidung vom 24. Juni das Compact-Verbot gekippt. Im Sommer 2024 war die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen die extrem rechte Zeitschrift und das dazugehörige Onlinemedium mit einem Vereinsverbot vorgegangen. Betroffen waren neben der Zeitschrift mit einer Auflage von zehntausenden Exemplaren auch ein YouTube-Kanal, der teilweise bis zu 460.000 Klicks pro Video erreicht hat. In der Begründung von 2024 hieß es, dass sich die Zeitschrift und die dazugehörigen Medien »gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten«. Das Netzwerk rund um Compact wird von Jürgen Elsässer und Ehefrau Stephanie Elsässer geleitet.
Compact ist in seiner Ausrichtung eindeutig: Das Blatt strotzt von Fantasien über eine Machtübernahme durch die AfD und eine »Remigration«, wie sie von Martin Sellner gefordert wird. Das Bundesverwaltungsgericht geht nun in seinem Urteil darauf ein: »Die Klägerin hat sich mit dem ›Remigrationskonzept‹ Sellners identifiziert. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass sie Martin Sellner sowohl in ihrem Print- als auch Online-Medien seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum einräumt.« Obwohl das Gericht deutlich benennt, warum das Konzept der massenweisen Abschiebungen in der Unterscheidung zwischen echten und unechten Deutschen verfassungswidrig ist, genügt dies dem Gericht für ein Verbot nicht. Es handele sich um eine »zulässige Kritik an der Migrationspolitik«.
Für das Gericht war in seinem Urteil ein wichtiger Aspekt, dass sich die Compact-Medien auch mit anderen Themen beschäftigen und das Thema »Remigration« nur eines unter mehreren sei. »Die darin generell zum Ausdruck kommende polemisch zugespitzte Machtkritik sowie die von der Klägerin bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen.« Und der Vorsitzende Richter Ingo Kraft weiter: »Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit«.
Da das Gericht in seiner Urteilsbegründung die rassistische und menschenverachtende Position der Compact-Medien betont, ist es kein Freispruch erster Klasse. Das Bundesverwaltungsgericht hätte mutiger sein müssen und Rassismus nicht als zulässige Meinung in der politischen Auseinandersetzung akzeptieren dürfen.